In diesen Landkreisen Mittelfrankens gilt der 15-Kilometer-Radius nicht mehr

26.1.2021, 09:33 Uhr
Die Zahlen der Neuinfizierungen sinken - für viele Bayern bedeutet das wieder ein bisschen mehr Freiheit, weil der 15-Kilomter-Radius für sie nicht mehr gilt.

© Katrin Requadt, dpa Die Zahlen der Neuinfizierungen sinken - für viele Bayern bedeutet das wieder ein bisschen mehr Freiheit, weil der 15-Kilomter-Radius für sie nicht mehr gilt.

Seit 24. Januar können die Bewohner im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder ein bisschen mehr Freiheit genießen - und frische Luft auch außerhalb des bisher festgelegten 15-Kilomter-Radius tanken.

Auch für Fürth gilt der 15-Kilometer-Radius nicht mehr. Weil sieben Tage in Folge ein Corona-Inzidenzwert von unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurde, konnte die Stadt die Regelung aufheben. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind seit Montag, 25. Januar, nicht mehr auf einen 15-Kilometer-Radius beschränkt, in dem sie sich bei Ausflügen bewegen dürfen.

Fürths Oberbürgermeister appelliert trotz der erfreulichen Nachricht weiterhin "an die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen". Die Zahlen gäben "Anlass zur vorsichtigen Hoffnung und lassen erkennen, dass konsequentes Handeln letztlich positive Ergebnisse bringt", so Thomas Jung. Er danke "allen Bürgerinnen und Bürgern für das disziplinierte Einhalten der Regeln und Beschränkungen".

In Schwabach und im Landkreis Roth sind die Zahlen ebenso gesunken und die Regelung des 15-Kilometer-Radius aufgehoben. Dort wurde die Bewegungsbeschränkung bereits am Samstag aufgehoben.

Hier gilt der 15-Kilometer-Radius weiterhin

Nürnberger müssen sich hingegen noch gedulden. Der Wert von 200 wird erst seit sechs Tagen in Folge unterboten.

Auch in den Landkreisen Bayreuth, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel sowie in den Städten Ansbach, Bayreuth und Coburg gilt die 15-Kilometer-Regel noch.

Der 15-Kilometer-Radius hatte seit dem 11. Januar in 28 bayerischen Städten und Landkreisen gegriffen. Nach der Elften Bayerischen Infektionsschutzverordnung sind dann zum Beispiel Wanderausflüge und Freizeitsport außerhalb dieser Grenze untersagt.

Dagegen bleiben Fahrten zur Berufsausübung oder zum Einkaufen auch in Zeiten der Radiuseinschränkung über die 15 Kilometer hinaus gestattet, ebenso Arzt- und Therapeutenbesuche, Besuche von Gottesdiensten und Beerdigungen sowie Behördengänge, die Versorgung von Tieren oder die Fahrt zum Lebenspartner.

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