Justiz hält Mollath weiter für gefährlich

13.6.2013, 14:12 Uhr
Justiz hält Mollath weiter für gefährlich

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Die sogenannte Strafvollstreckungskammer des Bayreuther Landgerichts urteilt in diesem wie in ähnlich gelagerten Fällen alljährlich, ob eine Unterbringung weiter notwendig ist. Bei Gustl Mollath hat sie das gestern rundweg bejaht.

Die Kammer sei an das immer noch rechtskräftige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth von 2006 gebunden, teilte der Präsident des Bayreuther Landgerichts zur Begründung mit. Es könne nur durch ein Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden. „Umstände, welche die gestellten Anträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen“, heißt es weiter.

Die Bayreuther Justiz lässt auch keinen Zweifel daran, dass sie von Gustl Mollath weitere Straftaten erwartet, wenn er nicht eingesperrt bleibt. Sie stützt sich dabei ausdrücklich auf das Ausgangsgutachten von Dr. Klaus Leipziger, dem Chef der Klinik für Forensische Psychiatrie, in der Mollath einsitzt. Der Untergebrachte verweigere nach wie vor jegliche „therapeutische Einflussnahme“.

Angesichts der von Mollath ausgehenden Gefahr sei die Entscheidung, so das Gericht, auch verhältnismäßig. Die körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen seien eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt. Mollath waren die Misshandlung seiner Frau und gefährliche Reifenstechereien vorgeworfen worden. Für die Taten wurde er 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, er kam dafür aber in die Psychiatrie. Dieses Urteil ist heute äußerst umstritten.

„Angriff auf die Gesundheit“

Der Gutachter, der Gustl Mollath zuletzt untersucht hatte, kann nach Angaben des Bayreuther Landgerichtes auch keine ergänzende Stellungnahme abgeben, weil er „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher“ beschimpft werde. Dies betrachte dieser Experte als schweren Angriff auf seine Gesundheit.

Unterdessen will die früherer Ehe-Frau von Gustl Mollath gegenüber unserer Zeitung nach wie vor keine Stellungnahme abgeben. Sie hatte sich kürzlich im Nordbayerischen Kurier erstmals zu den über zehn Jahre alten Vorfällen geäußert.

Sie schildert ihren Ex dort als völlig überforderten und am Ende gescheiterten Geschäftsmann, dem sie laufend mit „Darlehen“ unter die Arme greifen musste. Die Ex-Ehefrau bestreitet nachdrücklich, ihm im Zusammenhang mit seinen Vorwürfen zu ihren Bankgeschäften 500.000 Euro angeboten zu haben, „wenn er die Klappe hält“. Entsprechende Angaben tauchen allerdings schon in Briefen zwischen den Eheleuten aus dem Jahre 2002 auf.



Vehement bestreitet die ehemalige Ehefrau, dass Geldverschiebungen bei der HypoVereinsbank, bei der sie beschäftigt war, vor der Trennung des Paares im Mai 2002 ein Problem gewesen seien. Das Thema Schwarzgeld habe er erst danach aufs Tapet gebracht. Auch dem widersprechen Briefe, die unserer Redaktion vorliegen. Sie stammen aus dem Jahre 2000.

Hart ins Gericht geht die Nürnbergerin ferner mit Edward Braun, jenem Zahnarzt, der 2011 bestätigte, die früherer Frau Mollath habe ihm gegenüber angekündigt, sie werde ihren Mann fertigmachen. Das stimme alles nicht. Braun bleibt allerdings bei seiner Darstellung. Vor dem Mollath-Untersuchungsausschuss im Landtag hat er diese am vergangenen Dienstag erst wieder mit Belegen bekräftigt.

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