Kaviar im Gepäck: Zoll entdeckt ungewöhnliches Mitbringsel

18.2.2020, 13:02 Uhr

Der Mann, er war in einer Maschine aus Istanbul nach Nürnberg gereist, hatte wohl nicht damit gerechnet, dass auch Fischeier dem Artenschutz unterliegen könnten. Das tun sie aber – zumindest in dieser hohen Menge – und daher wurde die Dose beschlagnahmt und eine Mitteilung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz verfasst. Von dort erwartet den 48-Jährigen voraussichtlich ein Bußgeld.

Das Hauptzollamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Tiere oder Pflanzen artengeschützt sein können und dann gar nicht oder nur mit entsprechenden Dokumenten gehandelt werden dürfen. Ohne Dokumente darf von einer Person für den eigenen Gebrauch im Reisegepäck Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern eingeführt werden.


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