Wagen mit Macken?

Kurios: Franke schmerzt in Luxus-Boliden der Po - jetzt klagt er vor Gericht

5.8.2021, 18:25 Uhr
Kurios: Franke schmerzt in Luxus-Boliden der Po - jetzt klagt er vor Gericht

© Symbolfoto: imago images

Der M760 Li xDrive ist eine Kombination aus Luxus-Schiff und Sportwagen - doch ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Roth ist enttäuscht von dem Boliden: "Bolide" leitet sich übrigens vom griechischen Wort für "Geschoss" ab, doch diesem BMW-Kunden schlafen die Beine ein, sobald er länger in dem Modell der "Luxury Line" (Eigenwerbung BMW) sitzt, schildert er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Sitzklimatisierung drückt am Gesäß

Der BMW ist das schnellste, kräftigste und teuerste Auto, das die Münchner jemals vom Band ließen - doch aus Sicht des Halters ist dies längst nicht alles, was es über dieses Auto zu sagen gibt. Im Sommer 2019 bekam er das Zulassungspaket des Autohauses in die Hand gedrückt, doch die Freude am Fahren will sich nicht so recht einstellen.

Die Sitzklimatisierung - die den Körper des Fahrers und des Beifahrers im Sommer angenehm kühlen und im Winter wärmen soll - drückte am Gesäß, so der Fahrer. An der Schulter zwickte es auch, die im Sitz verbaute Klimaanlage habe sich wie eine Querstrebe angefühlt.

Nun sitzt der gar nicht mehr so begeisterte Neuwagenbesitzer vor dem Landgericht und will per Zivilklage die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen. Doch das Auto zurückzugeben, ist gar nicht so einfach: Das Leasing läuft über die BMW-Bank, der Kunde verklagt das Autohaus, der Geschäftsführer des Autohauses kann nur handeln, wenn BMW hinter ihm steht. Und mit einem Rücktritt vom Vertrag ist weder die BMW-Bank noch BMW selbst einverstanden.

Mangel muss klar benannt werden

Und immer gilt: Ein Kunde muss einen Mangel erst klar benennen - egal ob seine Maßschuhe zwicken oder die Edelkarosse klappert - und den Handwerker oder Händler zur Mängelbeseitigung auffordern. Schließlich können Handwerker und Händler erst nachbessern, wenn sie die Kritik kennen. Ist der Kunde auch nach seiner ersten Beschwerde und der ersten Nachbesserung noch immer nicht zufrieden, muss in der Regel eine zweite Chance gegeben werden.

In diesem Fall verglich ein KFZ-Meister im Autohaus die Autositze mit anderen serienmäßig hergestellten Sitzen, und weil es nichts gebracht hätte, die Sitze gegen baugleiche Modelle zu tauschen, wurde die Sitzlüftung ausgebaut und ein Sattler beauftragt, die Sitze neu zu polstern und zu beziehen.

Aus Sicht des Autohauses war der Ausbau ein Aufwand und pure Kulanz, aus Sicht des Käufers wurde ihm eine Leistung ohne Gegenleistung weggenommen. Doch eine Einigung ist in Sicht: Jetzt wird über eine Minderung des Kaufpreises weiterverhandelt, das Gericht könnte auch ein Gutachten einholen. Im September wird das Verfahren fortgesetzt.