Steuerhinterziehung

Kurios: Nach millionenschweren Geldgeschenken vom Liebhaber droht Haft

24.6.2021, 17:36 Uhr
Kurios: Nach millionenschweren Geldgeschenken vom Liebhaber droht Haft

© imago images/NNZ

Ist von Steuerhinterziehung die Rede, haben es die Ermittler häufig mit Leistungsträgern zu tun - meist geben diese in ihren Erklärungsversuchen vor Gericht (Nebeneinkünfte vergessen, viel gearbeitet, private Zinsen- und Kapitaleinkünfte irgendwie übersehen) das Opfer.

In ihren Anzügen sehen sie ihren eigenen Anwälten zum Verwechseln ähnlich, und weil Steuerhinterziehung der einzige Straftatbestand im deutschen Recht ist, bei dem die Möglichkeit besteht, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen, zeigen sie fast immer tätige Reue - freilich, weil dafür eine günstigere Strafe zu erwarten ist.

Fiskus um eine halbe Million geprellt

Auch im Sitzungssaal 1.006 weist der Aushang auf eine Steuerhinterziehung in 33 Fällen hin, doch vor der 12. Strafkammer sitzt ein 37-Jähriger mit unkontrolliertem Bartwuchs. Er trägt Jogginghosen und ein enges T-Shirt, ein Mann mit einem Aussehen, das zu einem kleinkriminellen Hütchenspieler passen würde - kaum vorstellbar, dass er den Fiskus um eine halbe Million geprellt haben könnte.

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© Zahlen: Statistisches Bundesamt

Doch, so räumt der 37-Jährige ein, die Anklagevorwürfe treffen zu. Er wolle gestehen und erhoffe sich dafür eine Bewährungsstrafe - dass er die vorgeworfene Steuerschuld begleichen will, sagt er nicht. Doch es sei wahr: Zwischen Juli 2014 und April 2019, habe er von seinem Freund, einem 71-Jährigen aus Wien mit einem Doktortitel von der Philosophischen Fakultät, 1.721.300 Euro bekommen.

Geschenk - oder Darlehen

Doch damit endet das Geständnis auch schon. Denn aus Sicht des Angeklagten handelt es sich um ein Darlehen, die Staatsanwaltschaft ist jedoch von einem Geldgeschenk überzeugt. Und nur, um diese Zuwendungen zu verschleiern und den fälligen Steuern zu entgehen, seien überhaupt Darlehensverträge geschlossen worden.

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© imago images/Rüdiger Wölk, NNZ

Eine Schenkung, so sieht es der Fiskus, ist nichts anderes als ein vorgezogener Erbfall. Einziger Unterschied: Wer schenkt, kann sich noch über den warmen Händedruck freuen. Doch die Freibeträge sind begrenzt und nach Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Der 37-Jährige hätte 510.390 Euro Schenkungssteuer berappen müssen - wie ihm die Finanzämter Amberg und Hersbruck mitteilten.

Asylbewerberheim im Nürnberger Land geplant

Es habe sich, so behauptet der Mann vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, wirklich um Darlehen gehandelt, er wollte das Geld immer zurückbezahlen. Nötig seien die Zuwendungen gewesen, weil er Schulden hatte und seine berufliche Situation vor etwa sieben Jahren nicht besonders gut war. Als er Ende Mai 2014 den älteren Herrn aus Wien kennenlernte, entwickelte sich eine intime Beziehung, und der neue Freund zeigte sich sofort großzügig und lieh ihm Geld für geplante Geschäfte.

Die damalige Geschäftsidee zielte auf Asylbewerber ab: Der Staat und die Kommunen waren damals mit der Unterbringung der Geflüchteten überfordert, private Vermieter konnten hohe Tagespauschalen erzielen, und davon wollte der 37-Jährige profitieren. Er erwarb Grundstücke und zwei Immobilien, unter anderem ein ehemaliges Seniorenheim und einen leer stehenden Gasthof im Nürnberger Land für 370.000 Euro. Nun hatte er mehr als 1000 Quadratmeter für Fremdenzimmer, doch seine Rechnung ging nicht auf, schildert er vor Gericht. Einen Beherbergungsvertrag mit der Stadt Lauf an der Pegnitz oder dem Landratsamt Nürnberger Land bekam er nicht.

Geldwäsche? Besuche im Puff und im Spielcasino

Was die Richter stutzig macht: Der Geldstrom aus Wien riss nicht ab. Selbst als die Pläne mit dem Asylbewerberheim scheiterten, überwies der Österreicher weiter - und blieb mit beinahe jeder seiner Zahlungen unter 10.000 Euro. Warum diese Grenze eingehalten wurde? Ab 10.000 Euro besteht eine Nachweispflicht, woher das Geld stammt - sollten Nachforschungen vermieden werden?

"Eine Einmalzahlung wäre doch einfacher gewesen", hakt der Vorsitzende Richter Mark Leppich nach. Der Angeklagte zuckt mit den Achseln. Nicht die einzige Ungereimtheit: 170.000 Euro und weitere 175.000 Euro hat der Österreicher über die Postbank und die Sparkasse an die Schwester und die Ex-Frau seines Geliebten bezahlt.

Mit sieben Frauen gleichzeitig liiert

Auch dies kann der 37-Jährige erklären - er habe im Jahr 2014 noch kein eigenes Konto gehabt, die Frauen stellten ihre Konten daher zur Verfügung und gaben das Geld an ihn weiter. Trotzdem sei er derjenige, der die Summe immer zurückzahlen wollte, nur er habe dann "ein paar Dummheiten gemacht".

So liefen die Jahre 2016 und 2017, er schloss befristete Mietverträge mit Monteuren ab, recht profitabel, doch die Darlehen tilgte er nicht mit einer einzigen Rate. Er habe damals parallel Beziehungen mit sieben Frauen geführt, schildert der Angeklagte. Mit drei Frauen habe er drei gemeinsame Kinder.

Teuer sei das gewesen, vor allem "die mit den Kindern haben mir ganz schön Druck gemacht, Herr Richter", sagt er und jammert ein bisschen. Auch habe er "diese Manie" ins Puff und ins Spielcasino zu gehen, dorthin trug er das Geld seines Sponsors. "Manchmal bin ich 30 Mal in der Woche hin, und einmal habe ich gleich zehn Frauen für eine Nacht gebucht".

Nach diesem Geständnis soll der Liebhaber in Wien zwar verstimmt gewesen sein, doch letztlich blieb der 37-Jährige nach eigenem Bekunden "hartnäckig" und der geliebte Sponsor großzügig.

Liebhaber als Einkommensquelle

Die Darlehensverträge, sie liegen schriftlich vor, seien das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, so sieht es die Staatsanwaltschaft. Der erste Vertrag stammt vom 14. Februar 2015, monatliche Raten von 1400 Euro waren vereinbart. Keine einzige Rate wurde zurück bezahlt, das Darlehen wurde nicht einmal abgesichert, keine Sicherheiten, keine Hypothek und kein Pfand wurden vereinbart.

Der Verdacht, dass der 37-Jährige wie ein Heiratsschwindler vorging, und die Zuneigung des 71-Jährigen ausnutzte, liegt nahe - doch ob er als Casanova den Österreicher nur als Einkommensquelle betrachtet hat, spielt für das Landgericht und die Steuerhinterziehung keine Rolle.

Die zentrale Frage lautet: Wurden steuerpflichtige Schenkungen verschleiert? Eine Steuererklärung gab der 37-Jährige bisher nicht ab. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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