Ladenöffnung trotz Lockdown: Streit um Tedi-Filialen

3.3.2021, 17:48 Uhr
Neben den Baumärkten öffneten am 1. März auch Filialen des Discounters "Tedi". Einige Landratsämter in Franken zweifeln jedoch an der rechtlichen Grundlage der Öffnungen und lassen Geschäfte von der Polizei schließen.

© NEWS5 / Pieknik, NEWS5 Neben den Baumärkten öffneten am 1. März auch Filialen des Discounters "Tedi". Einige Landratsämter in Franken zweifeln jedoch an der rechtlichen Grundlage der Öffnungen und lassen Geschäfte von der Polizei schließen.

In Bayern dürfen gemäß der 11. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nur Geschäfte mit über 50 Prozent Lebensmitteln oder anderen versorgungsrelevanten Waren im Sortiment ihre Läden für Kunden öffnen. Nachdem zum 1. März in Bayern auch Baumärkte wieder ihre Türen öffnen durften, entschied sich der Non-Food-Discounter Tedi ebenfalls dazu, den Betrieb wieder aufzunehmen und die Filialen zu öffnen.


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"Die Baumarktöffnungen haben uns geholfen", teilt Aline Grund, Pressesprecherin von Tedi-Deutschland auf Anfrage von nordbayern.de mit, "Unser Sortiment liegt nun mit den Baumarktartikeln über der 50%-Grenze." Das sehen jedoch manche Ordnungsämter anders: Am Dienstagvormittag lies die Polizei im oberfränkischen Kulmbach die Discounter-Filiale wieder schließen. Die Begründung hierfür sei, dass im Geschäft vorwiegend nicht erlaubte Artikel wie Dekoartikel, Spielwaren oder Kleidung verkauft werden. Demnach dürfe die Kette ihre Filiale in Kulmbach nur dann öffnen, wenn ausschließlich Lebensmittel, Hygieneartikel oder Baumarktwaren zum Verkauf stehen würden.

"Den Schließungen leisten wir natürlich Folge", sagt Grund über die Lage in Oberfranken, fügt jedoch hinzu: "Wir setzen alles in Bewegung, um zu zeigen, dass wir im Recht sind." Alle Tedi-Filialen würden trotz des Mischbestandes einen Anteil von über 51% erlaubter Produkte im Sortiment vorweisen können, so der Non-Food-Discounter. "Wir haben die Hoffnung, dass wir die Filialen wieder öffnen dürfen; wir halten uns mit unserem Sortiment schließlich an das Gesetz." Die genauen Sortimentslisten würden zwar in den Geschäften ausliegen, jedoch seien die Filialen von den Behörden trotzdem geschlossen worden.


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Ähnliche Verwirrung um "erlaubte" und "nicht erlaubte" Waren herrscht bei Tedi-Konkurrent "Action". Hier verfolgen die Filialen ein anderes Konzept: "Wir verkaufen in unserem Geschäft nur die erlaubten Produkte", teilt Dominik Wojtera, Führungskraft im Action-Store Schwarzenbruck im Nürnberger Land, "Den Rest können unsere Kunden mit Click und Collect abholen." Der Verkauf in den Action-Store-Filialen laufe bereits seit Längerem. Auch hier habe das Ordnungsamt im Laufe des Lockdowns mehrfach kontrolliert, "Verkaufsbereiche wie Kleidung und Spielzeug haben wir bei uns mit Flatterband und Tüten abgehangen. Die Produkte dürfen unsere Kunden einfach nicht kaufen", nur unter diesen Auflagen dürfe der Laden auch trotz Lockdown öffnen.

"Wir fühlen uns benachteiligt"

Sowohl Wojtera vom Schwarzenbrucker Action-Store, als auch die Pressesprecherin von Tedi kritisieren die undurchsichtigen Regelungen für Mischbetriebe. "Die Leute verstehen das genau so wenig wie wir. Wenn unsere Kunden eh schon in den Geschäften sind und dann sehen, dass einzelne Produkte nicht zum Verkauf stehen, dann haben die meist wenig Verständnis dafür", sagt Wojtera. Auch Grund kritisiert das Vorgehen der Ordnungsämter: "Als Unternehmen fühlen wir uns benachteiligt, wenn wir sehen, dass die Lebensmittelgeschäfte unser Sortiment mit aufgreifen", sagt die Pressesprecherin, "Dabei könnten wir mit unserem Angebot die Kundenströme in den großen Supermärkten entzerren."


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Tedi werde seine Filialen in Bayern weiter offen lassen - und im Falle von Schließungen durch Ordnungsämter werde das Unternehmen rechtlich dagegen vorgehen. Noch sei ein Konzept wie in den Action-Stores nicht geplant, "Man müsste gegenrechnen, ob sich Öffnung unter solchen Auflagen rentabel wäre", sagt Grund. Die Filialen seien jedoch für die Öffnungen bestens gerüstet. "Wir hatten von Beginn an immer ein sehr gutes und genaues Hygienekonzept und führen das auch so weiter", betont die Pressesprecherin von Tedi-Deutschland gegenüber nordbayern.de, "Nach den Öffnungen im März gilt auch für unsere Filialen in Bayern die FFP2-Maskenpflicht."

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