Lasertag: Gericht lehnt generelles Verbot für Kinder ab

21.3.2019, 16:08 Uhr
Das Jugendamt hätte nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen dürfen, urteilte der Richter.

© Andy King/Getty Images for Bowlero/AFP Das Jugendamt hätte nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen dürfen, urteilte der Richter.

Dagegen hatte der Betreiber geklagt. Beim dem Spiel beschießen sich Teilnehmer gegenseitig mit Laserstrahlen aus Plastikwaffen.

Während der Verhandlung am Mittwoch hatten die Richter schon durchblicken lassen, dass sie den Bescheid ablehnen würden - und zwar aus formalen Gründen. So entschieden sie schließlich auch, wie ein Sprecher mitteilte. Das Jugendamt hätte nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen dürfen. Die Behörde müsse vielmehr die Spiele und Spielregeln prüfen und konkrete Einzelfälle bewerten, um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche abzuwenden.

Der Kläger hatte der Stadt Ingolstadt am Mittwoch zugesichert, innerhalb einer Woche Darstellungen der einzelnen Spiele zur Prüfung vorzulegen. Nach Angaben des Landesjugendamtes gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zu Lasertag im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Allerdings können die Behörden Gewerbebetrieben Anordnungen zu Altersbegrenzungen erteilen, wenn sie das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen in Gefahr sehen.