Lebenslänglich für Messerstecher

8.6.2011, 14:03 Uhr

Wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau ist ein 44 Jahre alter Mann am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hof/Saale sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau aus niederen Beweggründen tötete. Durch die Tat habe er seine Macht- und Besitzansprüche ausdrücken wollen. "Er wollte sie keinem anderen überlassen, obwohl die Frau keinerlei neue Beziehung eingegangen war“, hieß es im Urteilsspruch.

Der 44-jährige Türke hatte die 38-Jährige am 14. Mai 2010 mit mehreren Messerstichen getötet. Die Frau hatte sich ein Jahr zuvor von ihm getrennt und war mit den beiden Kindern von Kirchenlamitz (Landkreis Wunsiedel) nach Hof gezogen. In der Folgezeit versuchte der 44-Jährige mehrfach vergeblich, seine Frau zur Rückkehr zu bewegen.

Belästigung per Telefon und SMS

Nach tätlichen Übergriffen auf den gemeinsamen, damals 17 Jahre alten Sohn und den Bruder des Opfers erließ das Amtsgericht Hof im Januar 2010 ein Annäherungsverbot. Dennoch beobachtete der Mann seine Frau mehrfach und versuchte weiter, telefonisch auf sie einzuwirken. Am Tag vor der Bluttat beteuerte er ihr in einer SMS, dass er sie liebe und sie nie loslassen werde. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft erkannte er am Ende, dass sich seine Frau von ihm scheiden lassen wollte.

Deshalb habe er sich entschlossen, die 38-Jährige zu töten. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Die Verteidigung dagegen plädierte für eine Haftstrafe wegen Totschlags knapp unterhalb der Höchstgrenze von 15 Jahren. Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses die Aussage verweigert. Erst in seinem Schlusswort am vergangenen Freitag räumte er ein, er habe etwas Schlimmes getan und bereue es. Während der Täter das Urteil regungslos anhörte, nahmen die Angehörigen es mit Erleichterung auf und bezeichneten es als gerecht.

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