"Letzte Runde!" - Sperrstunde in der Metropolregion

2.7.2013, 18:39 Uhr
In der Frankenmetropole müssen Gastronomen ohne Gästeraum von 23 bis 6 Uhr schließen - und zwar auf allen öffentlichen oder privaten Flächen im Freien. Einzig während der "Blauen Nacht" darf bis 1 Uhr verlängert werden. "Öffentliche Vergnügungen" wie Kirchweihen müssen zwischen 23 und 10.30 Uhr aussetzen, freitags, samstags und montags jedoch erst ab 23.30 Uhr. Unterschiedslos, ob es sich um Gaststätten in der Innenstadt oder am Stadtrand handelt, hat man als Wirt in Nürnberg noch weitgehend freie Hand. Lediglich die Putzstunde kann also die Freude am Feiern nehmen. Außer, so betont Robert Pollack, Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes, es sind schon mehrfach Probleme aufgetreten. In diesem Fall habe die Stadt bereits mehrere Sonderregelungen erwirkt.
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Die Situation in Nürnberg

In der Frankenmetropole müssen Gastronomen ohne Gästeraum von 23 bis 6 Uhr schließen - und zwar auf allen öffentlichen oder privaten Flächen im Freien. Einzig während der "Blauen Nacht" darf bis 1 Uhr verlängert werden. "Öffentliche Vergnügungen" wie Kirchweihen müssen zwischen 23 und 10.30 Uhr aussetzen, freitags, samstags und montags jedoch erst ab 23.30 Uhr. Unterschiedslos, ob es sich um Gaststätten in der Innenstadt oder am Stadtrand handelt, hat man als Wirt in Nürnberg noch weitgehend freie Hand. Lediglich die Putzstunde kann also die Freude am Feiern nehmen. Außer, so betont Robert Pollack, Leiter des Nürnberger Ordnungsamtes, es sind schon mehrfach Probleme aufgetreten. In diesem Fall habe die Stadt bereits mehrere Sonderregelungen erwirkt. © Stefan Hippel

Hier hat man sich arrangiert. Mit der von der Bayerischen Staatsregierung erarbeiteten Regelung kommt die kreisfreie Stadt Ansbach bestens zurecht. In der Stadt, in der die mittelfränkische Regierungs- und Bezirksverwaltung sitzt, kann man getrost von einer einzelnen gesetzlich vorgeschriebenen Sperrstunde sprechen: der "Putzstunde" von 5 bis 6 Uhr morgens. Daran halten müssen sich sowohl Schank- und Speisegaststätten als auch Diskotheken.
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Arrangement mit der Putzstunde

Hier hat man sich arrangiert. Mit der von der Bayerischen Staatsregierung erarbeiteten Regelung kommt die kreisfreie Stadt Ansbach bestens zurecht. In der Stadt, in der die mittelfränkische Regierungs- und Bezirksverwaltung sitzt, kann man getrost von einer einzelnen gesetzlich vorgeschriebenen Sperrstunde sprechen: der "Putzstunde" von 5 bis 6 Uhr morgens. Daran halten müssen sich sowohl Schank- und Speisegaststätten als auch Diskotheken. © dpa

Aufgrund des Unmutes von Bürgerseite, vor allem im Bereich der Gustavstraße, musste 2010 die bayerische Sperrzeitenregelung überdacht werden. Laut Hans-Peter Kürzdörfer vom Fürther Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sind Lärmbelästigung und Rohheitsdelikte unter Alkoholeinfluss oft genannte Anlässe für Beschwerden gewesen. Zurückzuführen sei dies auch auf die verhältnismäßig hohe Kneipendichte. 
 Die Stadt reagierte: 
 Im Februar 2012 wurde eine Verlängerung der Sperrzeit beschlossen. In den äußeren Stadtgebieten tritt nach wie vor die Regelung in Kraft, die auf Landesebene vorgesehen ist: Lediglich von 5 bis 6 Uhr zur so genannten "Putzstunde" muss dicht gemacht werden. Im Innenstadtgebiet dagegen wurde nach Erlanger Vorbild eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr verhängt.
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Kommunale Sperrzeitverordnung in der Innenstadt

Aufgrund des Unmutes von Bürgerseite, vor allem im Bereich der Gustavstraße, musste 2010 die bayerische Sperrzeitenregelung überdacht werden. Laut Hans-Peter Kürzdörfer vom Fürther Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sind Lärmbelästigung und Rohheitsdelikte unter Alkoholeinfluss oft genannte Anlässe für Beschwerden gewesen. Zurückzuführen sei dies auch auf die verhältnismäßig hohe Kneipendichte. Die Stadt reagierte: Im Februar 2012 wurde eine Verlängerung der Sperrzeit beschlossen. In den äußeren Stadtgebieten tritt nach wie vor die Regelung in Kraft, die auf Landesebene vorgesehen ist: Lediglich von 5 bis 6 Uhr zur so genannten "Putzstunde" muss dicht gemacht werden. Im Innenstadtgebiet dagegen wurde nach Erlanger Vorbild eine Sperrzeit von 2 bis 6 Uhr verhängt. © Nürnberg Luftbild

Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist. Erlangen hat es vorgemacht: Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften wie auch für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Erlanger Innen- und Altstadt beginnt um 2 Uhr und endet um 6 Uhr. Auch "öffentliche Vergnügungen" müssen werktags von 2 bis 6 Uhr, wochenends und an Feiertagen zwischen 3 und 6 Uhr unterlassen werden. Eine Stunde länger darf während der Bergkirchweih gefeiert werden und an Neujahr ist die Regelung außer Kraft gesetzt. Im Freien und in nicht geschlossenen Räumen sind "geräuschvolle Vergnügungen" nur bis 22 Uhr zulässig. Ab 23 Uhr müssen auch Bewirtungen in Wirtschaftsgärten, Terrassen und ähnlichen öffentlichen und privaten Flächen im Freien eingestellt werden. Beschlossen wurde die Regelung bereits am 1. Januar 2007 und gilt 20 Jahre. Ausnahmen müssen bei der Stadt beantragt werden.
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Vorbild Erlangen

Man soll aufhören, wenn es am schönsten ist. Erlangen hat es vorgemacht: Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften wie auch für öffentliche Vergnügungsstätten im Bereich der Erlanger Innen- und Altstadt beginnt um 2 Uhr und endet um 6 Uhr. Auch "öffentliche Vergnügungen" müssen werktags von 2 bis 6 Uhr, wochenends und an Feiertagen zwischen 3 und 6 Uhr unterlassen werden. Eine Stunde länger darf während der Bergkirchweih gefeiert werden und an Neujahr ist die Regelung außer Kraft gesetzt. Im Freien und in nicht geschlossenen Räumen sind "geräuschvolle Vergnügungen" nur bis 22 Uhr zulässig. Ab 23 Uhr müssen auch Bewirtungen in Wirtschaftsgärten, Terrassen und ähnlichen öffentlichen und privaten Flächen im Freien eingestellt werden. Beschlossen wurde die Regelung bereits am 1. Januar 2007 und gilt 20 Jahre. Ausnahmen müssen bei der Stadt beantragt werden. © Harald Sippel

Kommunalpolitische Diskussionen statt voreilige Restriktionen. So könnte zusammengefasst werden, wie der Sperrzeitproblematik im oberfränkischen Bayreuth begegnet wird. Für Bars und Clubs gilt hier noch die Putzstunden-Regelung von 5 bis 6 Uhr in der Früh. Auf Antrag des Stadtrats wurde hier ein "runder Tisch" eingeführt. Dort tauschen sich Vertreter der Kommune, der Verwaltung, der Polizei und der Gastwirte über vorliegende Probleme aus und diskutieren Lösungsansätze. Dabei ist die unbeschwerte Nachtruhe, wie auch in anderen Städten, ein immer wiederkehrendes Thema. Hinzu kommt, dass sich laut Thomas Schreiber, Leiter der Polizeiinspektion, mit der kürzeren Sperrzeit zur "Putzstunde" nächtliche Delikte gehäuft hätten. Von Körperverletzung, Vandalismus und Widerstand gegen Polizeibeamte ist die Rede. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Sperrstunde in Bayreuth weiterhin so liberal gehandhabt wird.
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Diskussionen am "runden Tisch"

Kommunalpolitische Diskussionen statt voreilige Restriktionen. So könnte zusammengefasst werden, wie der Sperrzeitproblematik im oberfränkischen Bayreuth begegnet wird. Für Bars und Clubs gilt hier noch die Putzstunden-Regelung von 5 bis 6 Uhr in der Früh. Auf Antrag des Stadtrats wurde hier ein "runder Tisch" eingeführt. Dort tauschen sich Vertreter der Kommune, der Verwaltung, der Polizei und der Gastwirte über vorliegende Probleme aus und diskutieren Lösungsansätze. Dabei ist die unbeschwerte Nachtruhe, wie auch in anderen Städten, ein immer wiederkehrendes Thema. Hinzu kommt, dass sich laut Thomas Schreiber, Leiter der Polizeiinspektion, mit der kürzeren Sperrzeit zur "Putzstunde" nächtliche Delikte gehäuft hätten. Von Körperverletzung, Vandalismus und Widerstand gegen Polizeibeamte ist die Rede. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Sperrstunde in Bayreuth weiterhin so liberal gehandhabt wird. © Bayerische Schlösserverwaltung

In der kreisfreien Hochschulstadt in der Oberpfalz kann noch ausgelassen gefeiert werden. Als eine von drei größeren Städten in der Metropolregion gibt es hier keine eigene von der Gemeinde erarbeitete Regelung für die Sperrstunde. Die Schankwirte und Inhaber von Diskotheken sind also nicht gezwungen, jenseits der Putzstunde geschlossen zu halten. Nachtschwärmer haben allenfalls zu befürchten, um 5 Uhr morgens für eine Stunde auf die Straße gesetzt zu werden. Bei Veranstaltungen im Freien weht der Wind allerdings anders. Um die Nachtruhe nicht zu stören, muss in diesem Fall ab 23 Uhr Schluss sein.
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Annahme der neuen Gaststättenverordnung

In der kreisfreien Hochschulstadt in der Oberpfalz kann noch ausgelassen gefeiert werden. Als eine von drei größeren Städten in der Metropolregion gibt es hier keine eigene von der Gemeinde erarbeitete Regelung für die Sperrstunde. Die Schankwirte und Inhaber von Diskotheken sind also nicht gezwungen, jenseits der Putzstunde geschlossen zu halten. Nachtschwärmer haben allenfalls zu befürchten, um 5 Uhr morgens für eine Stunde auf die Straße gesetzt zu werden. Bei Veranstaltungen im Freien weht der Wind allerdings anders. Um die Nachtruhe nicht zu stören, muss in diesem Fall ab 23 Uhr Schluss sein. © Armin Weigel

In Schwabach wurde ebenfalls eine Sperrzeitverordnung von 3 bis 6 Uhr für Gaststätten und Diskotheken durchgesetzt. Laut Stadtrechtsrat Kurt Engelbrecht muss lediglich die Außengastronomie regulär um 22 Uhr schließen. Sonderverordnungen seien bei der Stadt aber möglich, wenn man sie beantragt. Das Bürgerfest beispielsweise schließe jedes Jahr erst um 23 Uhr. Verglichen mit großen Unistädten hat Schwabach, ähnlich wohl wie Amberg, weniger mit Ruhestörungen, Gewaltdelikten und Auffälligkeiten durch feiernde Studenten zu kämpfen.
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Sperrstunde, aber nicht zu früh

In Schwabach wurde ebenfalls eine Sperrzeitverordnung von 3 bis 6 Uhr für Gaststätten und Diskotheken durchgesetzt. Laut Stadtrechtsrat Kurt Engelbrecht muss lediglich die Außengastronomie regulär um 22 Uhr schließen. Sonderverordnungen seien bei der Stadt aber möglich, wenn man sie beantragt. Das Bürgerfest beispielsweise schließe jedes Jahr erst um 23 Uhr. Verglichen mit großen Unistädten hat Schwabach, ähnlich wohl wie Amberg, weniger mit Ruhestörungen, Gewaltdelikten und Auffälligkeiten durch feiernde Studenten zu kämpfen. © Sperrstunden

Seit 2011 hält der Stadtrat in der fränkischen Domstadt an der jetzigen kommunalen Sperrzeit-Verordnung fest: Veranstaltungen dürfen unter der Woche höchstens bis 2 Uhr, am Wochenende bis 4 Uhr dauern. Am 1. Juli 2013 demonstrierten rund 2000 Studenten, Kunstschaffende und Wirte dafür, die Sperrstundenregelung auf das Mindestmaß zu reduzieren. Gemeint ist die Putzstunde, wie sie vom Landesrecht vorgesehen ist. Oberbürgermeister Andreas Starke hat nun einen runden Tisch einberufen, an dem ihn Ordnungs- und Kulturamt, Studierendenvertreter, Stadtrat und Gastronomen bei der Erarbeitung künftiger Problemlösungen unterstützen. Zu einer generellen Aufhebung der kommunalen Sperrstundenverordnung lässt man sich allerdings vorerst nicht bewegen.
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Proteste gegen die Sperrstunde

Seit 2011 hält der Stadtrat in der fränkischen Domstadt an der jetzigen kommunalen Sperrzeit-Verordnung fest: Veranstaltungen dürfen unter der Woche höchstens bis 2 Uhr, am Wochenende bis 4 Uhr dauern. Am 1. Juli 2013 demonstrierten rund 2000 Studenten, Kunstschaffende und Wirte dafür, die Sperrstundenregelung auf das Mindestmaß zu reduzieren. Gemeint ist die Putzstunde, wie sie vom Landesrecht vorgesehen ist. Oberbürgermeister Andreas Starke hat nun einen runden Tisch einberufen, an dem ihn Ordnungs- und Kulturamt, Studierendenvertreter, Stadtrat und Gastronomen bei der Erarbeitung künftiger Problemlösungen unterstützen. Zu einer generellen Aufhebung der kommunalen Sperrstundenverordnung lässt man sich allerdings vorerst nicht bewegen. © dpa