Lockdown? 34-Jährige betreibt ihr Nagelstudio trotzdem

22.12.2020, 10:20 Uhr
Eine Frau muss sich durch den Betrieb ihres Nagelstudios wegen Verstößen gegen Coronabestimmungen und gegen gewerberechtliche Vorschriften verantworten.

© Hightower_NRW, NN Eine Frau muss sich durch den Betrieb ihres Nagelstudios wegen Verstößen gegen Coronabestimmungen und gegen gewerberechtliche Vorschriften verantworten.

Ständig würde die 34-Jährige in ihrem Haus in Dombühl Kundinnen zur Maniküre empfangen, so der Hinweis an die Polizeiinspektion Feuchtwangen.

Eine Streife überprüfte den Sachverhalt vor Ort und traf die Dame tatsächlich in ihrem Haus, in dem sie ein Nagel- und Kosmetikstudio eingerichtet hatte, bei der Bedienung einer Kundin an.


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Da in Zeiten des gegenwärtigen Lockdowns der Betrieb derartiger Studios untersagt ist, erwartet die Dame nun ein Bußgeld. Erschwerend hinzu kommt, dass die Frau – wie die Beamten noch vor Überprüfung der Lage vor Ort feststellten – kein Gewerbe angemeldet hatte.

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