Mord an Sabine Back: Halten einzelne Bürger Hinweise zurück?

24.2.2021, 15:06 Uhr
Am 10. Februar 2021 startete die Kriminalpolizei eine neue Offensive im Mordfall um Sabine Back und befragte Anwohner in Wiesenfeld und Halsbach.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Am 10. Februar 2021 startete die Kriminalpolizei eine neue Offensive im Mordfall um Sabine Back und befragte Anwohner in Wiesenfeld und Halsbach.

Wie bereits berichtet, hat die Polizei am Mittwoch, den 10. Februar 2021, in Wiesenfeld, einem Ortsteil von Karlstadt, Anwohner befragt und Flyer verteilt, um auf das Zeugentelefon hinzuweisen und neue, wichtige Hinweise zu erlangen, die für die Aufklärung des Verbrechens von Bedeutung sein könnten.


Cold-Case-Mordfall von 1993: Tatverdächtiger festgenommen


In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass einzelnen Bürgern offenbar immer noch wichtige Informationen vorliegen, die sie aus persönlichen Gründen oder anderen Hemmnissen der Polizei vorenthalten. Möglicherweise auch, weil ihnen ihr Wissen nicht wichtig oder hilfreich genug vorkommt. Für die Ermittler ist jedoch jedes einzelne Puzzleteil wertvoll.

Die Beamten appellieren deshalb erneut an die Bevölkerung: Bitte helfen Sie mit, den Mord an Sabine Back aufzuklären! Möglicherweise kann Ihr Hinweis zur vollständigen Aufklärung des Verbrechens beitragen. Jeder Hinweis ist wichtig, auch wenn er Ihnen noch so unwichtig erscheint.

Hinweise nimmt die Polizei am kostenfreien Zeugentelefon unter der Rufnummer 0800 / 7 73 37 44 rund um die Uhr entgegen.

Leichnam in Jauchegrube gefunden

In dem Fall wird ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Main-Spessart verdächtigt, im Jahr 1993 die damals 13-jährige Sabine Back getötet zu haben. Am 15. Dezember 1993 wurde das Mädchen bei der Polizei als vermisst gemeldet.

Mit diesem Flugblatt wandten sich die Ermittler an die Bevölkerung.

Mit diesem Flugblatt wandten sich die Ermittler an die Bevölkerung. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Zwei Tage später fand man ihren Leichnam in einer Jauchegrube eines Aussiedlerhofs. Eine Obduktion ergab, dass das Kind durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen war. Ein anfänglicher Tatverdacht gegen einen damals 15-Jährigen hatte sich nicht bestätigt, der Jugendlichen wurde freigesprochen.


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