Nach Freispruch: Gustl Mollath legt Revision ein

22.8.2014, 11:28 Uhr
Gustl Mollath will sich vollständig rehabilitieren - und legt Revision gegen seinen Freispruch ein.

© dpa Gustl Mollath will sich vollständig rehabilitieren - und legt Revision gegen seinen Freispruch ein.

Gustl Mollath hat gegen seinen Freispruch durch das Landgericht Regensburg Revision eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Das Urteil war vor einer Woche im Wiederaufnahmeverfahren ergangen. Darin sah das Landgericht die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung als nicht erwiesen an. Es befand den 57-Jährigen dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Diesen Vorwurf wolle er nicht auf sich sitzen lassen, hatte Mollath bereits kurz nach der Entscheidung erklärt. Dabei hatte er sich auch gegen die Einschätzung des Gerichts gewandt, dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte.

Ob die Revision des 57-Jährigen gegen den Freispruch allerdings statthaft und begründet ist, muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Das hängt unter anderem davon ab, ob Mollath durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet wird. Bisher sei ständige Rechtsprechung, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei, erklärte der Regensburger Gerichtssprecher. Das sei aber Sache des BGH. Die Revisionsbegründung liegt noch nicht vor - dazu muss nach Angaben des Sprechers erst die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden, was noch einige Wochen dauern kann.

Wie das Regensburger Landgericht bestätigte, hat sich Mollath zudem einen Wahlverteidiger genommen. Das Mandat seiner Pflichtverteidiger sei aber noch nicht zu Ende, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, sagte der Sprecher. Der 57-Jährige hatte sich mit den Anwälten im Laufe des Prozesses überworfen.

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen - zu Unrecht, wie er selber fand. Jahrelang kämpfte er deshalb um Wiederaufnahme des Verfahrens und warf seiner Ex-Frau vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 war Mollath schließlich erfolgreich. Er kam aus dem Bezirkskrankenhaus und das Verfahren wurde neu aufgerollt.

Da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren für Mollath nicht schlechter ausfallen konnte, war der Freispruch obligatorisch. Das Regensburger Gericht sprach ihm zudem eine Entschädigung für die Zeit in der Psychiatrie zu. Der Fall Mollath hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst und auch die deutsche Justiz erschüttert.

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