Neonazi-Richter in Lichtenfels: Panne beim Verfassungsschutz?

16.10.2014, 20:56 Uhr

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Ulrike Gote übermittelte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) jetzt eine ausführliche Darstellung des Umgangs bayerischer Sicherheitsbehörden mit Maik B. Der ehemalige Sänger der Neonazi-Band „Hassgesang“ hatte demnach nach einem Einserabitur Jura in Berlin studiert, ein hervorragendes zweites juristisches Staatsexamen abgelegt und sich daraufhin erfolgreich für das Richteramt in Oberfranken beworben. Zum November 2013 war Maik B. als Richter zur Probe am Amtsgericht Lichtenfels ernannt worden.

Knapp vier Monate danach ging eine „Erkenntnismitteilung“ des Verfassungsschutzes Brandenburg beim bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ein, wonach Maik B. nach Bayern umgezogen sei. Die Brandenburger Verfassungshüter beschrieben die Aktivitäten B.’s als Neonazi-Sänger und als Sympathisant der 2012 verbotenen „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“ genau, gaben aber – so Bayerns Innenminister Herrmann – keinen Hinweis auf das absolvierte Jurastudium oder eine angestrebte Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Während Maik B. am Amtsgericht Lichtenfels fleißig und – so ist aus Juristenkreisen zu hören – überaus kompetent richtete, tauchte sein neonazistisches Alter Ego immer wieder in Akten und Besprechungen der bayerischen Verfassungsschützer und der Polizei auf: Am 27. Februar 2014 wurde er in die Staatsschutzdatei des Freistaats aufgenommen, am 11. März wurde in einer Besprechung am Polizeipräsidium Oberfranken auch über Maik B. gesprochen und am 23. Juni wurde der 28-Jährige in das „Lagebild Rechtsextremismus 2013“ der oberfränkischen Polizei aufgenommen. Doch auf die Idee, nachzuforschen, womit Maik B. in seiner neuen bayerischen Heimat die Brötchen verdient, kam niemand.

Auch nicht, als er im Juni 2014 als Zeuge bei einem Diebstahl aktenkundig wurde. Hier gab Maik B. sogar an, Richter zu sein. Doch bei den Sicherheitsbehörden klingelte nichts.

„Systemseitig“, formulierte Innenminister Herrmann, „wäre zu diesem Zeitpunkt eine Zusammenführung der Informationen ,Rechtsextremismus’-,Richter’ möglich gewesen.“ Doch niemand sei auf die Idee gekommen, dass der Rechtsextremist Maik B. ausgerechnet als Richter tätig sein könnte. „Nach wie vor blind auf dem rechten Auge“, kommentierte der Grünen-Rechtspolitiker Sepp Dürr. Herrmann dagegen sprach im Landtag von einem „Fehler“ und von „Einzelversehen“. Aber daraus einen Skandal zu machen, wäre „grober Unfug“.

Am 30. September war der Fall plötzlich klar

Die Enttarnung von Maik B. als Richter mit rechtsextremen Hintergrund hat nach der Schilderung Herrmanns gleichzeitig mit den Enthüllungen unserer Zeitung stattgefunden. Am 30. September sei es den Behörden klar geworden, dass es sich beim Rechtsextremisten Maik B. und dem Amtsrichter um ein- und dieselbe Person handele. Zehn Tage später sei das Innenministerium informiert worden.

Am vergangenen Dienstag hatte der Richter nach einem Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg erklärt, sich einer Entlassung aus dem Richterdienst nicht widersetzen zu wollen.

Herrmann und Justizminister Winfried Bausback (CSU) wollen den Vorgang zum Anlass nehmen, die seit 1991 abgeschaffte Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Bewerber im öffentlichen Dienst für sicherheitsrelevante Bereiche wie Polizei und Justiz wieder einzuführen.

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