Neue Regel ab Montag: So werden die 15 Kilometer gerechnet

7.1.2021, 13:33 Uhr
Neue Regel ab Montag: So werden die 15 Kilometer gerechnet

© Hans-Joachim Winckler, NN

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab Montag neue Maßnahmen wie strengere Kontaktbeschränkungen und eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Menschen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Sieben-Tages-Inzidenzwert von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern.


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Das bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Corona-Hotspots nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort aufhalten dürfen. Einkäufe, der Weg zur Arbeit und Besuche von Familienangehörigen sind ausdrücklich davon ausgenommen, verkündete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz.

Durch diese Maßnahme sollen touristische Ausflüge verhindert werden. Nach einigem Schneefall war es zuletzt in Berg- und Ausflugsregionen zu einem Besucheransturm und teils chaotischen Verhältnissen gekommen.

Was bedeutet die 15-Kilometer-Regel konkret?

Der Radius wird ab der Gemeinde- oder Stadtgrenze gerechnet.

Beispiel anhand der kreisfreien Stadt Nürnberg: Liegt die 7-Tages-Inzidenz über 200 (am Donnerstag hatte die Stadt laut RKI eine Inzidenz von 201,1), dann gilt der 15-Kilometer-Radius ab der Nürnberger Stadtgrenze.

Beispiel anhand des Landkreises Roth: Liegt die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises über 200, (am Donnerstag lag der Inzidenzwert bei 202,0) gilt der 15-km Radius ab jeder Gemeindegrenze innerhalb des Landkreises, egal wie hoch der Inzidenzwert für die jeweilige Gemeinde ist.

Wie die Einhaltung der neuen Regelung überprüft und kontrolliert wird, liegt im Zuständigkeitsbereich des Innenministerium. Am Freitag wird sich das Ministerium in einer Pressemitteilung zum Thema Bewegungsradius äußern.

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