Neue Regel in Bayern: Im Verdachtsfall müssen Schüler 14 Tage in Quarantäne

2.3.2021, 08:59 Uhr
Schülerinnen und Schüler, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft wurden, müssen künftig mindestens 14 Tage lang in Quarantäne.

© Stefan Hippel, NN Schülerinnen und Schüler, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft wurden, müssen künftig mindestens 14 Tage lang in Quarantäne.

Bislang mussten zwar jeweils ganze Schulklassen oder Lerngruppen in Quarantäne, falls eine Mitschülerin oder ein Mitschüler positiv getestet wurde. Mit einem negativen Corona-Test konnte man aber am zehnten Tag wieder aus der Quarantäne entlassen werden.

Das geht nun nicht mehr. Denn die bisherige "Kohortenisolation" an bayerischen Schulen gibt es nicht mehr. Sie wurde am 26. Februar von einer neuen Allgemeinverfügung zur "Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen" (kurz: "AV Isolation") abgelöst.

Gesundheitsamt entscheidet über Quarantäne

Demnach verfügt nun jeweils das Gesundheitsamt vor Ort, ob Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen, wenn in ihrer Klasse ein Corona-Fall auftritt. Entschieden wird das nach den Regelungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1.

Das heißt: Das Gesundheitsamt schaut sich nun genau an, wie viel Zeit die Schüler miteinander verbracht haben, wie groß die Distanz war und welcher Infektionsschutz vor Ort eingesetzt wurde. Nicht mehr die ganze Klasse oder Lerngruppe muss deshalb künftig in Quarantäne.


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Für diejenigen, die tatsächlich in Quarantäne müssen, gelten allerdings deutlich strengere Regeln als bisher. Sie können sich nicht mehr nach zehn Tagen freitesten lassen, sondern müssen auf jeden Fall 14 Tage lang in Quarantäne. Und auch nach dieser Zeit ist noch ein negativer PCR-Test nötig, um wieder in die Schule zu können. Die 14-Tage-Regelung gilt selbstverständlich für alle Betroffenen, nicht nur für Schülerinnen und Schüler.

Längere Inkubationszeiten durch Mutationen?

Begründet wird dies vom bayerischen Gesundheitsministerium damit, dass zuletzt häufiger längere Inkubationszeiten von teilweise mehr als zehn Tagen beobachtet wurden, womöglich verursacht durch das vermehrte Auftreten von Virusmutationen.

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