20-Jähriger wegen Porno-Video vor Neumarkter Jugendgericht

22.11.2019, 11:51 Uhr
20-Jähriger wegen Porno-Video vor Neumarkter Jugendgericht

© news5

Dies warf das Neumarkter Jugendgericht einem 20- Jährigen vor. Er war wegen der Verbreitung pornografischer Schriften, wie es auf Juristendeutsch heißt, angeklagt.

Er sei das Opfer der Rache eines früheren Freundes geworden, sagte der 20-Jährige vor Gericht. Der Freund hatte behauptet, ihm sei auf Snapchat das Video gezeigt worden, das der Angeklagte ohne Wissen und Einverständnis seiner damaligen Freundin gedreht hatte.

Was das Filmchen, das als "Porno" deklariert worden, genau zeigt, darüber gab es sehr unterschiedliche Aussagen. Es ließ sich auch nicht klären, ob der Film einem oder mehreren gezeigt worden war. Wenn überhaupt.

Die Freundschaft der beiden Kumpel ist angeblich auseinander gegangen. Der Angeklagte soll intensiv mit der besten Freundin der damaligen Partnerin des anderen Kumpels gechattet haben. Der befürchtete, dass auf diesem Umweg die strengen Eltern seiner Verflossenen erfahren könnten, dass mehr als Zärtlichkeiten ausgetauscht worden waren.

Datei womöglich gelöscht

In einer Neumarkter Diskothek, so der Angeklagte, habe es dann gekracht. Als er auf dem Nachhauseweg war, sei er eingeholt worden und die einstige Bettgenossin habe ihm das Handy entrissen. Damit sei sie zur Polizei gegangen. Doch die Beamten fanden darauf nichts, was einem Porno ähneln könnte. Der Angeklagte erklärte, es habe keinen solchen Film gegeben. Seine Ex vermutete dagegen, er habe die Datei gelöscht.

Bereits im Juli war der Vorfall vom Frühjahr Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Die musste, wie berichtet, vertagt werden, um einen weiteren Zeugen hören zu können. Der hatte allerdings außer flegelhaftem Benehmen nichts bieten. Seine Aussage war ziemlich wertlos – und unterschied sich überdies fundamental von dem, was er noch im April bei der Polizei gesagt hatte.

Vom Arbeitsplatz geholt

Die Zeugen der Anklage, für die das Ganze offenbar ein Riesenspaß war, brachten einen neuen Zeugen ins Gespräch. Den holte ein Justizbeamter von seinem Arbeitsplatz im Landkreis ab und brachte ihn anschließend wieder zurück: Der 18- Jährige gab an, das Filmchen gesehen zu haben, das eindeutig eine Sexszene gezeigt habe.

Um wen es sich bei der Frau handelte, konnte er nicht mit Gewissheit sagen, weil er kein Gesicht erkennen konnte. Aber wer hätte es sonst sein können als die damalige Freundin, meinte er. Mehr könne er nicht sagen.

Für Rechtsanwalt Markus Meier waren doch noch zu viele Fragezeichen offen. Er bat um ein Rechtsgespräch. Die Widersprüche sahen auch Richter Michael Müller und Staatsanwältin Sabrina Mieller.

"Ich habe keine großen Zweifel, dass es diesen Film gegeben hat", wandte sich der Richter an den Angeklagten, dem die Jugendgerichtshilfe gewisse Reiferückstände attestiert hatte. Dennoch stellte er wegen der Ungereimtheiten das Verfahren gegen Auflagen ein. So muss der 20-Jährige die Verfahrenskosten und seine eigenen Auslagen tragen sowie 60 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.