45-Jähriger flog mit Cannabis-Plantage im Garten auf

20.11.2020, 11:05 Uhr
45-Jähriger flog mit Cannabis-Plantage im Garten auf

© dpa

Den ersten Verhandlungstermin hatte er verpasst, weil der Brief vom Gericht ungeöffnet liegen geblieben war. Dank seines reumütigen Erscheinens wurde der Haftbefehl aufgehoben. Das alles liegt wohl an einer gewissen Wurschtigkeit, die der 45- Jährige an den Tag legt. Dass er auch als Marihuana-Bauer scheiterte, passt irgendwie ins Bild eines an sich anständigen, aber reichlich lethargischen Mannes.

16 Hanfpflanzen in einer Wuchshöhe zwischen zehn und 130 Zentimetern brachten ihn nun vor Gericht. Ein Anrufer hatte ihn bei der Polizei hingehängt. "Gleichmut ist ja an sich etwas Positives", meinte Richter Rainer Würth, aber im Fall des 45-Jährigen sei er die Wurzel des Übels. Selbst die Frage, wie viel er dem Finanzamt an geschätzten Steuern noch schuldet, beantwortete er mit einem "woaß i a net". Das ließ Würth verzweifeln: "Menschenskind, kümmern Sie sich darum!"

Bisher unbescholten

Thomas Leykam als Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt dem Gras-Farmer zugute, dass er bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Doch handle es sich um eine nicht geringe Menge eines aber nicht sonderlich THC-haltigen Rauschgifts. Leykam votierte für 100 Tagessätze zu je 35 Euro.

Richter Rainer Würth machte es deutlich gnädiger. Er ging davon aus, dass die Ernte für den Eigenverbrauch gedacht war und entschied auf 80 Tagessätze zu je 30 Euro, zahlbar in Raten. Damit taucht diese Verurteilung nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.

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