Alkoholverbot gilt nun auch vor dem Unterem Tor

23.4.2021, 14:23 Uhr

Das Landratsamt erweitert ab Samstag, 0 Uhr, per gültiger Allgemeinverfügung die Zone, in der aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein Alkoholkonsumverbot gilt. Dann ist in Neumarkt auch auf dem Areal vorm Unteren Tor das Trinken von Alkohol nicht mehr erlaubt. Dort kam es an den vergangenen Wochenenden wiederholt zu Menschenansammlungen vor einem Café, das Getränke "to go" anbietet.



In Neumarkt gilt das Alkoholkonsumverbot nun in diesen Bereichen:

Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor einschließlich Rathausplatz und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße. Bahnhofstraße: ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz).

Klostergasse: ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor; Ludwigshain: an der Bad- und Kapuzinerstraße sowie am Weißenfeldplatz. Stadtpark: an der Mühl- und Weiherstraße; ehemaliges Gelände der Landesgartenschau; Freiflächen hinter dem "Neuen Markt".

Untere Marktstraße einschließlich der Durchgänge des Unteren Tors bis zur Kreuzung mit der Dammstraße/Kurt-Romstöck-Ring; Passage/Brunnengarten am Unteren Tor; Grün- und Verkehrsflächen zwischen Unterer Marktstraße und der Einmündung der Mühlstraße in die Abtsdorfer Gasse, Teilfläche der Mühlstraße westlich der Abtsdorfer Gasse mit dem Wendehammer.

Verwandte Themen


Keine Kommentare