Angeklagter findet Dauerarrest gerechtfertigt

18.2.2021, 12:00 Uhr
Angeklagter findet Dauerarrest gerechtfertigt

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Bis zur Mittleren Reife ist bei dem jungen Mann, der wegen Drogenbesitzes und Diebstahl vor dem Jugendgericht Neumarkt stand, alles in geordneten Bahnen verlaufen, doch dann ging so ziemlich alles schief: Keine Ausbildung, kein Job, kein Geld und alle Hilfsangebote bislang in den Wind geschlagen.

Die Delikte, die dem 19-Jährigen zur Last gelegt wurden, waren für sich Bagatellen. Im Herbst letzten Jahres wurde er von der Polizei angehalten und die Beamten fanden bei ihm die kleine Menge von gerade mal 0,2 Gramm Marihuana – vermutlich für den Eigenkonsum. Nur eine Woche später versuchte er, in einem Einkaufsmarkt Socken im Wert von rund zehn Euro mitgehen zu lassen.

Vor die Tür gesetzt

Für den Diebstahl hatte der junge Mann eine originelle, aber auch bedrückende Erklärung. Er habe keine Waschmaschine mehr und auch keine Gelegenheit, anderswo seine schmutzige Wäsche waschen zu lassen. Die enttäuschten Eltern haben ihn mit der Volljährigkeit vor die Tür gesetzt. Derzeit wohnt er in einem Container, den eine Gemeinde im Landkreis für Obdachlose zur Verfügung stellt. Weitere staatliche Unterstützung will er nicht. Angeblich sei er derzeit Arbeit suchend.

Taktisches Manöver?

Das nahm ihm Jugendrichter Marcel Dumke ebenso wenig ab wie die angeblichen Bemühungen um eine Drogenberatung, wegen der er sich an die Jugendgerichtshilfe gewandt hatte. Er halte das für ein taktisches Manöver, um vor der Verhandlung für gut Wetter zu sorgen, meinte Dumke. Er hoffe aber, sich getäuscht zu haben.

Im Bundeszentralregister des Angeklagten finden sich vier Eintragungen, drei davon einschlägiger Natur. Die letzte Verurteilung war erst kurz vor dem Tag, als er mit der kleinen Menge Gras erwischt wurde.

Beide Taten räumte der 19-Jährige unumwunden ein. Das spreche für ihn, meinte Thomas Leykam, der die Staatsanwaltschaft vertrat. Das war es dann aber schon an positiven Aspekten.

Weder liquide noch arbeitswillig

Die Erfahrungen hätten gezeigt, so Leykam in seinem Plädoyer, dass der Angeklagte Geldstrafen nicht bezahlen kann und Arbeitsauflagen nicht gewillt ist zu erfüllen. Also fordere er einen zweiwöchigen Jugend-Dauerarrest. Die Kosten des Verfahrens müsse allerdings die Staatskasse übernehmen, da man einem Nackten nicht in die Tasche greifen könne.

"Gerechtfertigt" nannte der junge Mann den Antrag Leykams in einer Mischung aus Einsicht und Fatalismus. Gerechtfertigt sei die zweiwöchige Haft, fand auch Richter Marcel Dumke und fällte ein entsprechendes Urteil.

Natalia Welzl von der Jugendgerichtshilfe hatte in ihrer schriftlichen Stellungnahme empfohlen, den 19-Jährigen auf Grund seiner widrigen Lebensumstände nach dem Jugendstrafrecht zu behandeln.

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