Freispruch

Attest aus dem Internet: Masken-Verweigerin von Neumarkter Gericht freigesprochen

12.5.2021, 11:49 Uhr

Selten lagen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf der einen und Verteidiger und Rainer Würth, Richter am Amtsgericht Neumarkt, auf der anderen Seite, so weit in der Beurteilung einer vermeintlichen Straftat auseinander, wie im Fall einer 50 Jahre alten Masken-Verweigerin.

Diese hatte wegen des Gebrauchs eines „unrichtiger Gesundheitszeugnisses“ einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 40 Euro erhalten. Dagegen legte die Angestellte mit Hilfe ihres Anwalts Mario Bögelein aus Forchheim erfolgreich Einspruch ein. Bögelein ist spezialisiert auf solche Fälle: So hat er etwa den Kabarettisten Helmut Schleich vertreten, als dieser gegen gegen die FFP2-Maskenpflicht in Bayern vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt hat. Die Testpflicht an Schulen versuchte Bögelein mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof auszuhebeln.

Es war am Nachmittag des 6. November letzten Jahres, als sich Gegner der Corona-Maßnahmen am Oberen Markt in Neumarkt versammelt hatten. Einem Polizisten, der die Demonstration begleitete, fiel die Frau ohne Nasen-Mund-Schutz auf. Sie habe ihm erklärt, sie brauche solch ein Ding nicht zu tragen, sagte der beamte als Zeuge aus. Sie habe ein ärztliches Attest, das sie von der Maskenpflicht entbinde. Das zeigte sie auch vor.

Von österreichischem Arzt ausgestellt

Ausgestellt hatte das Dr. Peer Eiffler aus Österreich und dafür eine Gebühr von 20 Euro verlangt. Das kam dem Polizeibeamten, der vor Gericht als Zeuge aussagte, spanisch vor. Er recherchierte im Internet und fand heraus, dass diesem Mediziner in seinem Heimatland zumindest vorübergehend von der Ärztekammer ein Berufsverbot erteilt worden war und ein Disziplinarverfahren gegen ihn laufe. Mittlerweile soll der Arzt mit seiner Frau nach Tansania ausgewandert sein.

Allerdings, darauf legte Anwalt Bögelein doch Wert, wurde das Attest für seine Mandantin zu einem Zeitpunkt ausgefertigt, als der österreichische Mediziner noch praktizieren durfte.
Auf ihn aufmerksam geworden sei sie bei einem Gespräch mit einer Freundin, sagte die Angeklagte. Der hatte sie geschildert, dass sie beim Tragen einer Maske körperliche und psychische Probleme bekomme.

Auf den Rat der Freundin habe sie Dr. Eiffler eine E-Mail geschickt, in der sie ihre Symptome wie Pulsrasen aufführte und postwendend ein Attest nebst Rechnung erhalten. Nachfragen, weitere Kontakte oder gar ein persönliches Gespräch mit diesem Arzt habe es nicht gegeben.

Nutzen der Maske bezweifelt

Selten lagen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf der einen und Verteidiger und Rainer Würth, Richter am Amtsgericht Neumarkt, auf der anderen Seite so weit in der Beurteilung einer vermeintlichen Straftat auseinander, wie im Fall einer 50 Jahre alten Masken-Verweigerin.

Staatsanwältin Bartsch konnte nicht verstehen, warum sich die Neumarkterin nicht an ihren Hausarzt gewandt hatte. Daran habe sie einfach nicht gedacht, antwortete diese. Das nahm ihr die Staatsanwältin aber nicht ab.

Verteidiger Mario Bögelein stellte fest, dass es zweifellos für alle unangenehm sei, eine solche Maske tragen zu müssen. Er holte weit aus und zitierte Fachleute seiner Wahl, die den Nutzen einer Mund-Nasen-Bedeckung als gering oder zu vernachlässigen einschätzen. Im Freien sei die Ansteckungsgefahr überdies gleich null. Seine Mandantin habe aber sorgfältig auf das Abstandsgebot geachtet.

Überdies habe zu dem Zeitpunkt, als die Anzeige gegen seinen Mandantin erstattet wurde, noch keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gegeben, um Maskenverweigerung als Straftatbestand zu werten. Das Vorgehen der Exekutive sei nicht nur für ihn schwer erträglich. Der ehemalige Verfassungsrichter Hans Jürgen Papier habe von unveräußerlichen Freiheitsrechten gesprochen, die eingeschränkt würden. Die Bürger seien keine Untertanen.

Arzt stellte ohne Untersuchung das Attest aus

In einer Unterbrechung der Verhandlung versuchte Richter Rainer Würth, eine Annäherung der Konfliktparteien zu erzielen. Aber vergeblich. Staatsanwältin Bartsch sah die Anklage in vollem Umfang bestätigt. Die 50-Jährige habe wissen müssen, dass sie sich auf schlüpfrige Pfade begeben habe, als sie den Arzt im Ausland konsultierte, der dann unbesehen das gewünschte Attest ausstellte. Bartsch machte sich sogar noch stark für eine deutliche Erhöhung des Strafmaßes und forderte 80 Tagessätze zu je, dem Einkommen angepasst, 70 Euro.

Das könne er nun nicht im Geringsten nachvollziehen, empörte sich Bögelein, der es bedauerte, dass der Richter mit seinem Vorschlag nicht durchgedrungen war. Für Mario Bögelein war klar, dass seine Mandantin nichts Unrechtes getan hatte. Es sei durchaus gängige Praxis, beim Arzt anzurufen, der Sprechstundenhilfe die Beschwerden zu schildern und dann vom Arzt ein Attest zu bekommen. Dass es hier über E-Mail ins Ausland passiert war, mache da keinen Unterschied. Der Anwalt sah keinen Straftatbestand vorliegen und plädierte auf Freispruch.

Richter: Kein falsches Zeugnis

So sah das auch Richter Rainer Würth. Der Arzt aus dem Nachbarland durfte zum Zeitpunkt der Ausstellung des Attests noch praktizieren. Die Angeklagte habe kein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt. Sie habe sich nicht strafbar gemacht. Deshalb sei sie freizusprechen. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse.

Das letzte Wort ist aber vermutlich noch nicht gesprochen. Die Staatsanwältin behielt sich vor, die Sache am Landgericht Nürnberg erneut auszufechten.

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