Einstimmiger Beschluss

Berchings Stadtrat lehnt Juraleitung P53 strikt ab

1.7.2021, 12:51 Uhr
Der Berchinger Stadtrat sagt kategorisch Nein zum geplanten Ausbau der Juraleitung. 

© Stefan Hippel, NN Der Berchinger Stadtrat sagt kategorisch Nein zum geplanten Ausbau der Juraleitung. 

Begründet wird dies unter anderen damit, dass die Stadt Berching den Energiebedarf in Ihrem Gemeindegebiet über 300 Prozent regenerativ deckt durch diverse Photovoltaikanlagen im gesamten Gemeindebereich und durch zehn Windräder auf den östlichen Jurahöhen von Ernersdorf bis zur Gemeindegrenze mit Dietfurt.

"Die Stadt Berching hat sich gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20. April dieses Jahres bei der Erstellung der Stellungnahme juristischen Beistand gesichert", erinnerte Bürgermeister Ludwig Eisenreich die Räte. Der Entwurf der Stellungnahme sei von der Anwalts-Kanzlei Bühner & Partner aus Nürnberg und Gerngroß/Dr. Höfler aus Berching in Abstimmung mit ihm und der Verwaltung erstellt worden.

"Möglichst geländeangepasst"

Und ist damit der Stellungnahme der Gemeinde Mühlhausen sehr ähnlich. Die Regierung der Oberpfalz, die das Raumordnungsverfahren anführt, wird in dem Schreiben der Stadt Berching gebeten, im weiteren Planungsprozess die Möglichkeit einer Erdverkabelung nicht nur in Mühlhausen, sondern auch im Gemeindegebiet Berching zu prüfen sowie eine "möglichst geländeangepasste Trassierung auszuarbeiten".


Protestcamp in Wallnsdorf


Bauliche und (landschafts-) gestalterische Maßnahmen seien zu nutzen, um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren. Notwendige Bauwerke seien orts- und landschaftsverträglich zu positionieren und zu gestalten.

"Nur geeignete Masten wählen"

Ferner seien die Masten so auszuwählen und anzuordnen, dass Zerschneidungswirkungen des Freiraums und von Schutzgebieten sowie Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes und der naturräumlichen Ausstattung so weit wie möglich reduziert werden.

"Die durch den Ersatz der 220 kV-Leitung freiwerdenden Korridore sind im Zuge dieses Raumordnungsverfahrens bereits landesplanerisch zu ändern und der gemeindlichen Planung wieder anheim zu stellen", heißt es.

Frist endet am 16. Juli

Jetzt kann die Verwaltung das zwölfseitige Papier weiterleiten. In einem Schreiben der Regierung der Oberpfalz wird gebeten, die schriftliche Stellungnahme wenn möglich digital bis spätestens Freitag, 16. Juli, einzureichen.

Wenn der Behörde keine Äußerung bis zum genannten Termin vorliegt, wird Einverständnis mit dem Vorhaben angenommen.

Keine Kommentare