Berg entscheidet: Unterführung oder Kreisel?

29.9.2020, 05:58 Uhr
Berg entscheidet: Unterführung oder Kreisel?

© Foto: Helmut Fügl

Eine sichere Querung sei im Landkreis Neumarkt bereits häufig in Form einer barrierefreien Unterführung umgesetzt, argumentieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

In einer Pressemitteilung  heißt es heißt es: Am 21. Juli habe Bürgermeister Peter Bergler den möglichen Bau einer Kreuzung mit einer Ampelanlage als neuen Lösungsvorschlag unterbreitet. Es habe Einvernehmen zwischen der Gemeinde Berg, dem Staatlichen Bauamt Regensburg und den Vertretern des Bürgerbegehrens über den Bau einer Ampelanlage bestanden. Daraufhin habe das Staatliche Bauamt Regensburg die Planung für den Bau einer barrierefreien Unterführung gestoppt.


Kreuzung oder Kreisel: Berg stimmt bei Bürgerentscheid ab


Am 9. August habe Bergler mitgeteilt, dass er einer Ampellösung jetzt nicht mehr zustimme, da der Verbrauchermarkt mit dem Bau einer Ampelkreuzung seine Zusage zur Ansiedlung zurücknehmen könnte.

Die von der Gemeinde Berg zugesagte Verlegung der Bushaltestellen von der Staatsstraße 2240 nach Richtheim beziehungsweise "Richtheim-Strassfeld" sei auf mehrmaliges schriftliches Anfragen durch die Vertreter des Bürgerbegehrens vom Landratsamt nicht bestätigt worden. Somit müssen die Schulkinder nach wie vor die viel befahrene Staatsstraße überqueren. "Mit einem ,Ja’ zum Bürgerentscheid ist die Gemeinde Berg verpflichtet, eine sichere Querung für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer zu bauen", schreiben die Vertreter des Bürgerbegehrens, Hans Frisch, Dino Pelzl und Thomas Frauenknecht aus Berg.

Gemeinderat für Kreisverkehr

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg empfiehlt den Gemeindebürgern dagegen, per Mehrheitsbeschluss beim Bürgerbegehren mit "Nein" zu stimmen.

Die Argumente: Ein Kreisverkehr sei eine sichere Querungshilfe für Fußgänger. Am etwa baugleichen Kreisverkehr in Unterölsbach habe es seit Inbetriebnahme vor sechs Jahren keinen einzigen Unfall mit einem Fußgänger oder einem Radfahrer gegeben.

Die im Bürgerbegehren angesprochenen Schulkinder müssten in Zukunft die Staatsstraße nicht mehr queren, da die Bushaltestellen von der Staatsstraße nach Richtheim beziehungsweise nach Richtheim-Straßfeld verlegt werden können.

Auf Grund der Topografie sei eine barrierefreie Unterführung am Kreisverkehr baulich nur schwer zu realisieren.

Eine barrierefreie Überführung könnte nur mit Aufzugsanlagen verwirklicht werden, was erheblicher finanzieller Anstrengungen (Kostenschätzung: circa 1,1 bis 1,5 Millionen Euro) seitens der Gemeinde Berg in Sachen Bau und Unterhalt bedürfte und nicht nur in Zeiten einer Pandemie mit einbrechenden Steuereinnahmen einem fragwürdigem Umgang mit Steuergeldern gleichkäme. Man sollte auch die Bezugsfallwirkung für andere Ortsteile/Querungsbereiche im Gemeindegebiet beachten.

 

 

Von einer Ampel wurde vom Gemeinderat aus folgenden Gründen ebenfalls Abstand genommen: Der Verkehrsfluss auf der Staatsstraße käme zum Stocken. Es entstehe durch das ständige Abbremsen und Anfahren eine deutlich höhere Lärm- und Abgasbelastung für Umwelt und Anwohner.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung werde bei 70 km/h belassen, beim Kreisverkehr könnte eine Veränderung des Tempolimits auf 60 km/h geprüft werden.

Die Autofahrer würden mit 70 km/h auf die "normale" Kreuzung zufahren, im Kreisverkehr betrage die Geschwindigkeit meist zwischen 20 und 30 km/h.

An einer beampelten Kreuzung erhöhe sich die Unfallgefahr im Vergleich zu einem Kreisverkehr.

Eine Ampelanlage würde eine verschlechterte Zufahrtssituation schaffen, wodurch die Gefahr bestünde, dass sich der vielfach gewünschte Verbrauchermarkt nicht ansiedeln würde. Dies könnte die weitere Gewerbeansiedlung in Richtheim-Straßfeld wesentlich erschweren.

 

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