Betrug in der Bewährung: Drogensüchtiger muss wieder in den Knast

4.5.2021, 13:31 Uhr

Beschaffungskriminalität aus finanzieller Not heraus, lautete der Befund. Wegen Betrugs musste er sich erneut vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. Er hatte der Freundin eines Bekannten eine Handy „verkauft“, das er nicht hatte, dafür einen Vorschuss von über 200 Euro kassiert und dem Kumpel danach auch noch den Rest von 200 Euro abgeluchst.

Dabei ist dieses Delikt, das er in der Verhandlung ohne zu zögern einräumte, nur eine vergleichsweise lässliche Sünde in seinem Bundeszentralregister. Darin stehen allein neun einschlägige Vergehen, aber auch schwere Straftaten, wie ein versuchter Totschlag und eine Brandstiftung. Weit über zehn Jahre seines Lebens verbrachte der heute 42-Jährige hinter Gittern. Etwa 16 Monate sind noch offen. Der Betrug mit dem Smartphone fiel in die Bewährungszeit.

Abhängig von Drogen, Alkohol und Medikamenten

In der versuchte ihn Rudolf Vogel zu betreuen, was angesichts einer Persönlichkeitsstörung, die sich mit der Abhängigkeit von Drogen, Alkohol und Medikamenten überlappt, kein leichtes Unterfangen sei, wie der erfahrene Bewährungshelfer sagte.

Er habe sich, beteuerte der Angeklagte, in der letzten Zeit etwas gefangen. Er sei in stetem Kontakt mit dem Bezirksklinikum in Parsberg und unterziehe sich regelmäßig Drogenscreenings. Die seien seit Januar dieses Jahres immer negativ ausgefallen. Derzeit bemühe er sich um eine Therapie. Er wolle an sich arbeiten und aus der Misere heraus kommen.

Jahre in der JVA Straubing gesessen

Ganz traut Rudolf Vogel dieser Läuterung nicht. „Der Angeklagte ist nicht dumm. Der saß die letzten Jahre in Straubing im Gefängnis. Da will er auf keinen Fall wieder hin“. Doch sei es für ihn und die Ärzte schwierig, mit dem 42-Jährigen ernsthaft ins Gespräch zu kommen, weil er sich, kaum, dass seine Probleme angesprochen würden, ins Unrecht gesetzt fühle.

Allerdings dürfe man sich angesichts der Vorgeschichte des Angeklagten auch nicht sehr wundern, dass sein Leben ziemlich aus der Spur geraten ist. Das Elternhaus war zerrüttet und von Drogen und Alkohol-Missbrauch geprägt und er sei schnell in Kreise mit falschen Freunden geraten. Eine wenig rühmlich Rolle spielt nach Überzeugung von Rudolf Vogel die Justiz in Nordrhein-Westfalen, wo der junge Mann aufgewachsen ist. Da lasse man vieles schleifen, was für junge Menschen, die in die Kriminalität abzurutschen drohen, keine wirkliche Hilfe sei.

Einschlägige Vorstrafen

Thomas Leykam, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, wertete zwar zu Gunsten des Angeklagten das Geständnis. Doch deutlich schwerer wögen die zahlreichen und zum Teil einschlägigen Vorstrafen. Deshalb forderte er eine Haftstrafe von einem Jahr, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Das sah Thomas Winkelmann naturgemäß anders. Er erinnerte an den Willen seines Mandanten, sich einer Therapie zu unterziehen und dass er nun schon über zwei Jahre in einem festen Verhältnis mit einer Frau lebe, inzwischen seine Verlobte. Wenn es denn eine Freiheitsstrafe sein müsse, dann eine deutlich unter einem Jahr und auf Bewährung, befand er.

Dissoziale Muster

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich nochmals für den Betrug und vor allem dafür, das er ihn an einem Freund begangen hatte.
Er habe sich, so Richter Rainer Würth, intensiv mit dem Schreiben des Anwalts auseinander gesetzt, das sich mit der nach Ansicht Winkelmanns positiven Entwicklung des 42-Jährigen in den letzten Monaten beschäftigt. Allerdings hat er auch die Akten studiert und weiß, dass auf diesen noch weitere Verfahren wegen Delikten zu kommen, die er im Dezember letzten Jahres und in diesem Februar begangen haben soll.

Würth entschied sich, den Arbeitslosen für sechs Monate ins Gefängnis zu schicken. Auch der Richter sah wegen der latenten dissozialen Muster keine Möglichkeit, die Strafe auf Bewährung auszusetzen.

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