Betrunken, ohne Schein, ohne Kennzeichen, ohne Grund

8.4.2020, 11:05 Uhr

Am 07.04.20 gegen 0.30 Uhr sollte ein 25-jähriger Zweiradfahrer einer Verkehrskontrolle auf der Staatsstraße von Beilngries in Richtung Kinding unterzogen werden. Dieser versuchte er sich jedoch zu entziehen.

Die Gründe dafür waren bald geklärt: Zunächst einmal war am Kraftrad kein Kennzeichen angebracht.

Der 25-Jährige floh über eine Schotterstraße in Richtung Haunstetten. Als er sich dort Richtung Sportgelände festfuhr, stellte ihn die Polizei. Dann ging es weiter mit der Liste der Vergehen: Der Motorradfahrer konnte nicht den erforderlichen Führerschein vorweisen, sein Krad war weder für den Straßenverkehr zugelassen, noch war es versichert oder wurden Steuern dafür abgeführt.

Zur Krönung war der Fahrer mit 0,94 Promille derart alkoholisiert, dass deshalb auch noch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden musste. Zudem kommt auch noch ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dazu, da es keinen triftigen Grund für die Spritztour gab. Neben den genannten Bußgeldverfahren hat sich der Fahrer nun aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Steuerhinterziehung und einem Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verantworten.


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