Bewährungsstrafe für Hieb auf die Nase

14.8.2020, 12:21 Uhr

Aber es gab objektiv keine Rechtfertigung für den Schlag, der einem jungen Mann das Nasenbein brach. Eine teure OP war nötig. Da er immer noch etwas Atembeschwerden hat, muss er wohl nochmals unters Messer. Aus optischen Gründen bräuchte es das eigentlich nicht, meinte Richter Rainer Würth.

Die jungen Männer waren in einer Disko in Neumarkt wohl schon vor der Tat, die der 25-Jährige ohne Abstriche einräumte, verbal aneinander geraten. Die Auseinandersetzung verlagerte sich nach draußen. An einer Absperrung ging die Meinungsverschiedenheit weiter und dann knallte es. Eine Videokamera fing den Vorfall ein. Die Bilder erlaubten aber keine Rückschlüsse auf Verbalinjurien oder aggressive Gesten.

Der Nebenkläger wurde von einem Rechtsanwalt vertreten, der glaubhaft fand, dass sein Mandant keine Schuld an der Eskalation gehabt habe. Anfangs schlug er auch einen falschen Pfad ein und verortete den Angeklagten in der rechten Szene.

Entschuldigung nicht angenommen

Der hatte für diesen Irrtum sogar etwas Verständnis. In den Sozialen Medien zeige er sich häufig in Tarnkleidung. Das hänge aber mit den Clips über Überlebenstraining zusammen, die er mit einem Bekannten drehe. Er sei nicht rechtsradikal, habe zwei ganz reizende farbige Neffen.

Gerne hätte sich der Angeklagte bei seinem Opfer entschuldigt. Aber Vorstöße in dieser Richtung über die sozialen Netzwerke blieben unbeantwortet, einen neuerlichen Versuch in der Verhandlung hörte sich der junge Mann zwar an, die Entschuldigung allerdings akzeptierte er nicht.

In einer Unterbrechung, zu der Richter Rainer Würth die Anwälte gebeten hatte, ging es nicht um die Tat, sondern um Heilungskosten und Schmerzensgeld. Alle Parteien folgten einem Vorschlag von Rechtsanwalt Christopher Lihl. Der erklärte sich bereit, eine Summe von 10.000 Euro an das Opfer des Faustschlags zu zahlen.

Urteil: Zehn Monate

Die erste Rate von 200 Euro wird allerdings erst fällig, wenn der 25-Jährige seine Lehre abgeschlossen hat, die im September beginnt. Fließt das Geld, sind alle Ansprüche des Opfers auf Schmerzensgeld und angefallene und künftige Kosten für die Behandlung des gebrochenen Nasenbeins abgegolten. Im Vergleichstext legte Rainer Würth Wert auf die Mahnung an beide Seiten, sich künftig aus dem Weg zu gehen. 

Um den strafrechtlichen Aspekt kümmerte sich Staatsanwältin Sabrina Mieller. Sie forderte zehn Monate Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Die könnten allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der 25-Jährige auf einem guten Weg scheine. Auf eine Geldauflage wolle sie verzichten, weil ihn der Vergleich und die übrigen Verfahrenskosten schon auf Jahre belasten würden.

Der Vertreter der Nebenklage nutzte die Gelegenheit, seine Einschätzung des Angeklagten, was dessen Gesinnung betrifft, zurück zu nehmen. Gleichwohl sei sein Mandant völlig unverschuldet in diese Auseinandersetzung geraten. Richter Rainer Würth brauchte nicht lange bis zur Urteilsfindung. Er nahm die Forderung der Staatsanwaltschaft auf und setzte die zehn Monate Haft auf drei Jahre zur Bewährung aus. 

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