Blaue Rentnerin kippt nach Unfall in Neumarkt noch drei Kurze

30.5.2020, 12:37 Uhr
Blaue Rentnerin kippt nach Unfall in Neumarkt noch drei Kurze

© Archiv / Uli Deck (dpa)

Im Februar dieses Jahres gegen 18 Uhr war die Frau wohl auf Grund ihrer Alkoholisierung in der Freystädter Straße in Neumarkt an einer Ampel auf einen Kleinwagen aufgefahren. Dessen Fahrerin erlitt eine Schädelprellung, an ihrem Auto entstand ein Schaden von rund 1500 Euro. Der Mittelwert der Blutalkoholmessungen bei der Rentnerin ergab 1,8 Promille.

Tagessätze zu hoch angesetzt?

Gegen den Strafbefehl von 65 Tagessätzen zu je 60 Euro, den Entzug des Führerscheins und eine Führerscheinsperre von einem Jahr und zwei Monaten legte die Unfallfahrerin Einspruch ein. Einmal seien die Tagessätze zu hoch und ihrer Rente von knapp 800 Euro nicht angemessen und zum Tatzeitpunkt habe sie auch nicht 1,8 Promille gehabt.

"Ich war dermaßen erschrocken über den Unfall und mir war schlecht", schilderte sie dem Gericht ihren Zustand nach dem Aufprall. Da habe sie aus ihrer Handtasche drei kleine Fläschchen des Kräuterlikörs gekramt und geleert. Das hatte sie auch der Polizei noch am Unfallort gesagt, was aber offenbar nicht bis zur Staatsanwaltschaft durchgedrungen war. Richter Rainer Würth stufte die Aussage der 74-Jährigen als glaubhaft ein. Damit hätte sich rein rechnerisch ein Blutalkoholwert von 1,46 Promille ergeben.

Das bedeutet nach Ansicht von Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam immer noch Fahruntüchtigkeit, die die Angeklagte hätte erkennen müssen.

Doch die 60 Euro pro Tagessatz seien zu hoch gegriffen. Er forderte deshalb einen Tagessatz von 25 Euro und eine Führerscheinsperre von einem Jahr und zwei Monaten. Richter Rainer Würth ging in seinem Urteil auf ein Jahr und ein Monat herunter.

Um MPU herumgekommen

Die Anerkennung des Nachtrunks hat möglicherweise auch Einfluss auf die Wiedererlangung des Führerscheins. Denn ein Promillewert von 1,8 hätte zwangsläufig eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich gemacht.

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