Blödsinn mit Blaulicht bringt Neumarkter hinter Gitter

27.4.2019, 11:04 Uhr
Blödsinn mit Blaulicht bringt Neumarkter hinter Gitter

© dpa

Der gerade 20 Jahre alt gewordene junge Mann soll laut Staatsanwältin Lisa Rackl ein auf dem Auto montiertes rot-blaues Lichtsignal angeschaltet haben, als ihn am 15. August vergangenen Jahres um 22.30 Uhr auf der Nürnberger Straße in Neumarkt stadtauswärts ein Motorradfahrer gerade überholt hatte.

Wagen verfolgt

Dem rutschte das Herz in die Hose und er fuhr beim Edeka-Parkplatz rechts ran. Doch als das vermeintliche zivile Polizei-Fahrzeug weiter fuhr und dann auf den Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants einbog, schwang sich der Biker wieder in den Sattel und folgte dem Wagen.

Auf dem Parkplatz wurde die Angelegenheit offenbar friedlich geklärt und jeder ging beziehungsweise fuhr seiner Wege. Er sei eher erleichtert als verärgert gewesen, gestand der Motorradfahrer, der auch kein Interesse an eine Strafverfolgung hatte und hat.

Zeuge war schneller

Doch das lag nicht mehr in seiner Hand. Ein Zeuge hatte da bereits die Polizei informiert. Die tauchte wenig später auf dem Parkplatz auf, kassierte das Blinklicht und erstattete Anzeige.

Die Version der Staatsanwältin stimme nur zum Teil, erklärte der Beschuldigte, der nun doch seine Stimme wieder gefunden hatte. Das Lichtsignal sei schon angeschaltet gewesen, als der Motorradfahrer ihn überholt habe, beteuerte er. Die Straße vor ihm sei vorher leer gewesen. Er habe sich nur einen harmlosen Jux erlauben und niemals glauben lassen wollen, hier sei ein Polizei-Fahrzeug unterwegs. Ansonsten sei richtig, was Lisa Rackl gesagt habe.

Diese Darstellung bestätigte ein Kumpel des Angeklagten. Mehrmals wies ihn Richter Marcel Dumke auf seine Pflicht hin, bei der Wahrheit zu bleiben und welche Konsequenzen das andernfalls für ihn haben könnte.

Die blieben dem jungen Mann erspart, obwohl weder Staatsanwältin noch Richter seinen Aussagen Glauben schenken konnten. Denn die beiden anderen Zeugen, der Biker und der, der die Polizei angerufen hatte, sprachen davon, dass der Pkw nah auf das Motorrad aufgefahren war und dann erst die rot-blauen Leuchten angingen.

Im Internet gekauft

Der 20-Jährige will diese im Internet gekauft haben. Den Vorfall ordnete er als großen Blödsinn ein, für den er sich entschuldigte. Auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von einem jugendtypischen Verhalten und riet dazu, Jugendstrafrecht anzuwenden.

So sah das auch Staatsanwältin Lisa Rackl, die die Darstellung des Angeklagten durch die Zeugen widerlegt sah. Bedenklich stimmten sie die zwei Eintragungen im Bundeszentralregister, eine einschlägig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Da bei dem jungen Mann die früheren erzieherischen Maßnahmen einer Arbeitsauflage offenbar nichts genutzt hätten, plädierte sie für zwei Freizeitarreste.

Freizeitarrest reicht

Ein Freizeitarrest sollte zunächst einmal genügen, befand Richter Marcel Dumke, flankiert von einem viermonatigen Fahrverbot für alle motorisierten Fahrzeuge. Dazu kommen noch die Verfahrenskosten.

Die des zweiten Verhandlungstages hätte sich der junge Mann sparen können.

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