Brauereigaststätten: Nun doch Coronahilfen vom Bund

21.3.2021, 11:25 Uhr

Im Gegensatz zu beispielsweise geschlossenen Cafés, die trotz angeschlossener Bäckerei Zugang zur Novemberhilfe und Dezemberhilfe erhielten, waren die Brauereigaststätten bisher ausgeschlossen. Dieser Sachverhalt wurde von Anfang an als Ungleichbehandlung gesehen. Eines der betroffenen Unternehmen ist die Winklerbräu in Velburg-Lengenfeld.

Ende Februar fand im Wirtschaftsministerium ein Brauereigipfel statt, bei dem die Betriebe ihre schwierige Lage an die Politik adressierten. Aiwanger hatte sich gemeinsam mit dem bayerischen Finanzminister Füracker und der Staatskanzlei für die Aufnahme der Brauereigaststätten in die Hilfsprogramme eingesetzt, was vom Bundesfinanzministerium lange Zeit abgelehnt wurde.


Winklerbräu: "Eine unglaubliche Ungerechtigkeit"


Aiwanger: "Die Bundesregierung erhört den Hilferuf der Brauereigaststätten und lässt endlich den Zugang zu den Hilfsprogrammen zu. Das ist für viele die Existenzrettung in schwierigen Zeiten. Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen."

Nach der Fixkostenerstattung für überschüssiges Fassbier durch den Lockdown erhalten nun die geschlossenen Brauereigaststätten auch 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum ersetzt.

nn

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