Corona-Fall in Velburger Grundschule: Lehrerin unterrichtet weiter

25.9.2020, 12:06 Uhr
In der Velburger Grundschule sind derzeit 20 Schüler in Quarantäne. Zwei Wochen müssen die Schüler zuhause bleiben.

© Philipp von Ditfurth In der Velburger Grundschule sind derzeit 20 Schüler in Quarantäne. Zwei Wochen müssen die Schüler zuhause bleiben.

20 Kinder der Grundschule Velburg befinden sich derzeit in Quarantäne. In der 2b ist am 15. September bekannt geworden, dass sich ein Kind mit dem Corona-Virus infiziert hat. Das Neumarkter Gesundheitsamt hat daraufhin, mit Blick auf die Vorgaben des Gesundheitsministerium beschlossen, die Schüler zwei Wochen nach Hause zu schicken.


Corona: Diese Nürnberger Schulen und Kitas sind betroffen


Die Lehrerin der Klasse blieb an der Schule und unterrichtete weiter. Das führte bei einigen Eltern zu Irritationen: Warum sollten ihre Kinder unter Quarantäne gestellt werden, nicht aber die Lehrkraft und das Betreuuungspersonal der Mittagsaufsicht?

Der Schulleiter der Grundschule, Uwe Grube, erklärt auf Anfrage der Neumarkter Nachrichten, dass er keinen Einfluss auf die Maßnahmen hat. Das entscheide allein das Gesundheitsamt. Allerdings habe er beschlossen, den geplanten Elternabend der Klasse trotzdem stattfinden zu lassen. "Die Eltern wurden schließlich nicht unter Quarantäne gestellt. Wir haben aber darauf geachtet, dass nur ein Elternteil kommt und genügend Abstand eingehalten werden kann."

Marco Damzog ist im Neumarkter Gesundheitsamt tätig. Er kennt die Vorgaben, die bei solchen Fällen zu Rate gezogen werden: "Zuerst wird geprüft, ob das Kind im infektiösen Zeitraum in der Schule war. Ist das der Fall, werden noch das Hygienekonzept der Schule angeschaut und Schulleiter und Lehrkräfte befragt." Anhand dieser Faktoren wird entschieden, ob die Klasse unter Quarantäne gestellt wird oder nicht.

Bei Lehrkräften findet eine Einzelfallermittlung statt. Bleibt die Lehrerin im Unterricht vor allem an ihrem Pult und geht in Einzelfällen mit Maske durch die Klasse, fällt sie damit in die Kategorie Kontaktperson 2. Damit muss sie nicht in Quarantäne. Ihr wird vorgeschlagen, ein Symptomtagebuch zu führen. Treten Symptome auf, muss sie sich allerdings beim Gesundheitsamt melden.

"Es ist immer eine schwierige Entscheidung. Wir müssen immer abwiegen: Die Isolation weniger, gegen eine Lockdown im gesamten Landkreis", sagt Damzog.

2 Kommentare