Corona: Neumarkter Zahnärzte entscheiden von Fall zu Fall

1.4.2020, 12:08 Uhr
Corona: Neumarkter Zahnärzte entscheiden von Fall zu Fall

© Foto: Hans Wiedl/dpa

Die medizinische sowie zahnmedizinische Versorgung der Patienten nach Abwägung der Notwendigkeit einer Behandlung müsse sichergestellt werden, zitiert Schröder das Maßnahmenpaket. Nach den aktualisierten Hygienerichtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) richtet sich auch die Zahnärzteschaft unabhängig von Covid-19 seit Jahren, so Dr. Schröder.

Dazu gehöre, dass bei einem Infektionsverdacht jede Praxis individuell entscheidet, welche Behandlungen durchgeführt werden oder ohne größere Schäden für den Patienten vorerst verschoben werden können.

In einigen Praxen bedeutet das eine Reduzierung der Behandlungen, andere schließen vorübergehend ihre Praxis, etwa wenn Schutzausrüstung fehlt. Für diesen Fall richte die KZVB gerade einen zentralen Notdienst ein und möchte die Praxen, die daran teilnehmen, vorrangig mit dieser Ausrüstung versorgen. Andere Praxen aber sehen sich weiterhin in der Lage, ihre Patienten ohne größere Einschränkungen zu betreuen.

"Den besten Kompromiss"

Eine Pauschalisierung, dass "Zahnarztpraxen nur noch für Notfälle geöffnet" hätten, sei missverständlich. "Richtigerweise lautet der Appell an uns, dass jede Praxis genau entscheiden muss, ob eine Behandlung medizinisch aufschiebbar ist; eine absolute Reduzierung auf Notfälle ist daher nicht richtig", so der Obmann.

Nach Rücksprache mit vielen KollegInnen wisse er, dass sich die Zahnärzteschaft in der Oberpfalz ihrer gesamtgesellschaftlichen Pflicht gerade jetzt sehr bewusst sei und jeden Tag aufs Neue den besten Kompromiss zum Schutz der Patienten sowie des Praxisteams suche. Auch Zahnärzte und Kieferorthopäden sollten jetzt "pflichtbewusst und besonnen agieren, um die zahnmedizinische Versorgung bestmöglich sicherzustellen und somit weiterhin ihren Beitrag zum Gesundheitssystem zu leisten", so Schröder abschließend.

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