Drogenabhängiger drohte die Familie "aufzuschlitzen"

28.1.2020, 15:24 Uhr

 

Die wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, weil er damals offensichtlich unter Drogen stand, ihm verminderte Schuldfähigkeit zugestanden wurde und er jetzt aber sein Leben im Griff zu haben scheint. Er ist clean und hat eine Festanstellung, die aber mit seinem erlernten Beruf und seinem Studium nichts zu tun hat.

Zwei Fälle eingestellt

Angeklagt vor dem Amtsgericht Neumarkt war er auch wegen Hausfriedensbruch. Mehrmals hatte er das Hausverbot für den Neuen Markt ignoriert. Dieses Teilverfahren wurde nach einer Unterredung des Verteidigers mit Richter Rainer Würth eingestellt. Ebenfalls eingestellt wurde die Anklage wegen einer Ohrfeige, die er nach dem Streit mit einem Türsteher einer Neumarkter Diskothek ausgeteilt hatte. Er war da offenbar nicht Herr seiner Sinne.

Aber er hatte die Tat eingeräumt, wie auch die anderen Vorwürfe in der Anklageschrift. Er könne sich jedoch an Details nicht mehr erinnern, weil er unter Drogen gestanden und nicht zu knapp gebechert habe.

Schwangere Freundin zum Schnapstrinken gezwungen

Seine Lebensgefährtin war schwanger, als sie es nicht mehr mit ihm aushielt und sagte, sie wolle sich von ihm trennen. Darauf reagierte er mit Faustschlägen gegen die Oberarme und den Kopf der jungen Frau. Tags darauf kam es erneut zum Streit.

Wieder schlug und trat er gegen Arme und Beine der Schwangeren und er rastete vollständig aus, als sie sich weigerte, wegen des ungeborenen Lebens Schnaps zu trinken. Zum Schein nahm sie einen Mund voll, schluckte aber nicht. Daraufhin hielt er ihr die Nase zu.

Frau wollte flüchten

Als die Frau aus der gemeinsamen Wohnung flüchten wollte, hielt er sie fest, zog ein Messer und drohte, ihre Familie "aufzuschlitzen". Man könne gleich zu ihren Eltern fahren und sie könne dann zusahen, wie er ein Blutbad anrichten werde. Es blieb aber bei Drohungen.

Die Beziehung ist nun endgültig beendet. Aber die beiden trennten sich gütlich. Sie haben sich ausgesprochen. Der 30-Jährige hat sich entschuldigt und die Ex stand ihm bei, als er sich einer Drogentherapie unterzog. Das waren für den Vertreter der Staatsanwaltschaft entlastende Punkte. Er forderte für vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung eine Gesamtstrafe von einem Jahr, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Verteidiger Spyridon Spyridis schloss sich den Ausführungen des Rechtsreferendars an und fasste sich in seinem Plädoyer bemerkenswert kurz. Er bat das Gericht lediglich darum, die Haftstrafe auf zehn Monate mit Bewährung zu senken.

Phase überwunden

Das Urteil von Richter Rainer Würth lag einmal mehr in der Mitte. Die elfmonatige Haftstrafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Eine Geldauflage von 2000 Euro kann der Angeklagte in Raten von 100 Euro an eine noch zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Angeklagte habe seine depressive Phase überwunden, ist Würth überzeugt und er nahm ihm auch ab, von den Drogen los gekommen zu sein. Er lebe wieder in stabilen beruflichen Verhältnissen und die Beziehung zum Elternhaus habe sich normalisiert.