Ehepaar wegen Betrugs vor Gericht: Teure Miete war zu viel

16.1.2021, 12:22 Uhr

Richter Rainer Würth war weit davon entfernt, den beiden kriminelle Machenschaften und Absichten zu unterstellen. Aber ihr Verhalten erfülle nun einmal den Tatbestand des Betrugs. Der 42 Jahre alte Ehemann und seine fünf Jahre jüngere Frau räumten den Sachverhalt auch ohne wenn und aber ein.

Für die Frau, die sich bislang noch nichts zu Schulden hat kommen lassen, forderte Staatsanwältin Lisa Rackl eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Ehemann ist allerdings schon einschlägig in Erscheinung getreten. Zwei seiner vier Eintragungen im Bundeszentralregister hat er sich wegen Betrügereien eingefangen. Sechs Monate Haft mit drei Jahren Bewährung schienen der Staatsanwältin angemessen, dazu eine Geldauflage von 1500 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung.

Familie muss sich einschränken

Richter Rainer Würth erhofft sich von der kleinen Familie, dass sie sich jetzt eine Zeit lang einschränkt, nicht über ihre Verhältnisse lebt und ihre finanziellen Belange in Ordnung bringt. Das wollte er ihr nicht durch ein hartes Urteil erschweren. Die Geldstrafe für die 37-Jährige legte er auf 50 Tagessätze zu 15 Euro fest. Sie kann in Raten von 75 Euro abgestottert werden.

Im Falle des Ehemanns schloss sich der Richter der Staatsanwältin in der Höhe der Haftstrafe an. Die sechs Monate setzte er auf drei Jahre zur Bewährung aus. Auf eine Geldauflage verzichtete er, da der Mann noch an einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro zu knabbern hat, die im Sommer letzten Jahres ausgesprochen worden war.

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