Eiscafé-Betreiber prellte Sozialkassen um 10.300 Euro

26.6.2019, 11:19 Uhr
Symbolfoto.

© David Ebener/dpa Symbolfoto.

Der Unternehmer hatte es mehr als zwei Jahre lang unterlassen, seine Angestellten bei den für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne, anzumelden.

Seiner Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle abzuführen, kam der Geschäftsmann nicht nach.

Andere Lohnsummen zugrunde gelegt

In den Beitragsnachweisen gab er geringere als die tatsächlich geschuldeten Beitragssummen an. Für deren Berechnung legte er nicht die gesamte Lohnsumme zugrunde, die den versicherten Beschäftigten gemäß dem jeweils geltenden Mindestlohn zustand.

Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf circa 10 300 Euro. Für diesen muss der Beschuldigte, neben der Geldstrafe, nun aufkommen.