Fausthiebe und ein feiger Fußtritt

29.2.2020, 11:00 Uhr

Staatsanwalt Markus Modschiedler warf dem 18-Jährigen vor, am 10. November 2019 einen jungen Mann grundlos mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit den Füßen getreten zu haben, als der schon am Boden lag. Tatort war der Neue Markt. Das stimme in etwa so, räumte der Angeklagte ein, aber sein Gegner habe ihn schon Tage zuvor provoziert und beschimpft. Einmal sei er von ihm Hurensohn genannt worden. Natürlich sei es falsch gewesen, mit den Fäusten darauf zu reagieren. Das habe er schon nach den Schlägen erkannt, dem anderen hoch geholfen und sich entschuldigt.

Das bestätigte dieser als Zeuge vor Gericht und kleinlaut auch die vorausgegangenen Anfeindungen. Er konnte sich aber nicht daran erinnern, dass er auf eine Freundin des Angeklagten mit erhobenen Fäusten losgegangen sei, wie vom Angeklagten angenommen, nur dass er auch das Mädchen beleidigt hatte. Das Opfer sprach auch davon, nur einen Faustschlag abgekriegt zu haben.

Noch am gleichen Tag sei er, erzählte der Angeklagte, telefonisch zu einem Treffen am Real-Markt bestellt worden. Dort hätten ihn drei unbekannte Jungs erwartet, ihn vermöbelt, ihm eine Schnittwunde am Ellbogen zugefügt und ihm schließlich noch "beste Grüße" bestellt. Er wisse es nicht, aber er vermute, dass diese "Grüße" vom Zeugen gekommen waren. Der schüttelte nur den Kopf. Damit habe er nichts zu tun.

Warum er denn den Vorfall nicht bei der Polizei angezeigt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. Das sei eine Sache zwischen ihm und dem Trio, war die knappe Antwort, die Modschiedler nicht einfach so gelten lassen wollte. Das würde doch nur wieder zu einer Schlägerei führen und letztendlich dann vor Gericht landen, warnte er.

Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe schilderte den Angeklagten als psychisch nicht besonders stabilen Charakter. Derzeit ist der junge Mann arbeitslos. Zwei Lehrstellen hat er schon gekündigt. Mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres habe er aber wieder eine Lehrstelle zugesagt bekommen.

Auf die Frage von Jugendrichter Michael Müller, zu welchen Auflagen sie raten würde, war Petra Engster unsicher. Der junge Mann passe nicht in das übliche Profil für Beratungskurse. Er selber meinte, das nicht nötig zu haben. Er könne doch wieder mit dem Training für Kampfsport beginnen. Das fanden Richter und Staatsanwalt nicht besonders zielführend angesichts des Tatvorwurfs, mussten aber beide lächeln.

Staatsanwalt Modschiedler fand einige Argumente, wie das offene Geständnis, spürbare Einsicht und vorausgegangene Provokationen, die zur Entlastung des Angeklagten vorgebracht werden müssten. Aber selbst wenn er in vermeintlicher Notwehr zugeschlagen hätte, sei die Grenze überschritten worden, als sein Gegner schon am Boden lag. Der Anklagevertreter forderte eine Woche Dauerarrest, 50 Stunden Arbeit für eine soziale Einrichtung und als weitere Auflage Betreuung durch die Erziehungsberatung.

Ein Wochenende in der Arrestzelle sollte genügen, befand Jugendrichter Michael Müller. Dazu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und im nächsten halben Jahr monatlich zwei Beratungsgespräche.