Frau verstreute über Monate Zettel mit Beleidigungen

5.12.2019, 18:00 Uhr
Frau verstreute über Monate Zettel mit Beleidigungen

© Rurik Schnackig

Hinter dem geschädigten Mann, einem 50-Jährigen aus dem südlichen Landkreis, der in einer größeren Firma eine leitende Stellung einnimmt und daher in seiner Gemeinde eine bekannte Person ist, liegt ein 14-monatiges Martyrium

. So lange hatte eine 46-jährige Frau auf Parkplätzen und auf Veranstaltungen Zettel gestreut, auf dem sie den unbescholtenen Mann als "Stalker", und "Psychopathen" brandmarkte. Und auch Plakate an viel befahrenen Straßen postiert, die ihn "als größte Sau" im Dorf diffamierten.

Das Bizarre dabei: Täterin und Opfer, kannten sich nur flüchtig, nur vom Sehen, sagten sich vielleicht einmal "Hallo" im Vorübergehen. Umso größer der Schock beim 50-Jährigen, als er im April gemeinsam mit Freunden besagter Dame vor der Firma auflauerte und sie identifizieren konnte.

Sogar Detektiv engagiert

Monatelang hatte er gegrübelt, wer ihm da so beharrlich Schaden zufügen will, hatte einen Detektiv engagiert und eine graphologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Vergebens. "Hätte ich eine Liste mit 1000 Namen gehabt, ihr Name wäre erst der 1001. gewesen."

Zum Vorwurf der Beleidigung und der üblen Nachrede kam noch eine mutmaßliche Körperverletzung hinzu. In der Nacht, in der sie aufflog, verletzte die Frau einen der Verfolger im Gesicht, als dieser sie bis zum Eintreffen der Polizei festhielt.

Bis auf einige Kleinigkeiten gab die Angeklagte alle Taten zu, die Staatsanwältin Sabrina Mieller zu Beginn der Verhandlung vorgetragen hatte. Und wurde am Ende dafür doch nicht verurteilt. Richter Rainer Würth stellte das Verfahren gegen die 46-Jährige ein – nach § 20 des Strafgesetzbuches: "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen".

Denn die Frau gab an, seit geraumer Zeit in der Nacht von Stimmen und Lichtern gequält zu werden. Dabei will sie die Stimme des 50-Jährigen erkannt haben, aber auch eigene Gespräche mit ihrem Lebenspartner und sogar die Nachbarn. Sie war überzeugt, der Mann mache Aufnahmen in ihrem Wohnumfeld – und steigerte sich immer weiter in ihren Verfolgungswahn.

Paranoid-halluzinatorischen Psychose

Einen solchen attestierte ihr Dr. Roman Steinkirchner, der sich mit der Angeklagten während der Verhandlung zu einem 30-minütigen Gespräch zurückzog. Das Gericht hatte den Facharzt für forensische Psychiatrie als Sachverständigen geladen. Er kam zu dem Fazit, dass die Frau, obwohl sie "gedanklich ganz klar" sei und "wohl gesteuert sozial interagieren" kann, "ohne Zweifel an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose" leide.

Schuldunfähig ja, aber nicht aggressiv oder gar allgemeingefährlich. Richter Rainer Würth riet der Frau, sich schleunigst in Behandlung zu begeben. Seine Mandantin habe mit einer solchen bereits begonnen, erklärte Rechtsanwalt Geedo Paprotta abschließend.

Vor der Tür der Saals äußerte der Verteidiger Verständnis für die gemischten Gefühle, die die Entscheidung des Gerichts beim Geschädigten und seiner Familie auslösten.

Einstellung hinterlässt gemischte Gefühle

Einerseits sei dessen Name nun offiziell rein gewaschen, andererseits bliebe die Rufmordkampagne unbestraft. Für ihn, so Paprotta, sei wichtig gewesen, dass die andere Partei erfährt, aus welchen Gründen die Frau so gehandelt habe. So erhalte sie eine Erklärung für die scheinbar sinnlosen Diffamierungen.

Ebenso wichtig war es für den Betroffenen, vor der Einstellung doch noch aussagen zu dürfen. Eine ganze Sammlung an Briefen, Zetteln und Pappdeckeln breitete er vor dem Richter aus und berichtete von zahlreichen Vorfällen zwischen Februar 2018 und April 2019, die nicht nur ihm und seinen Angehörigen Rätsel aufgaben, sondern am Ende auch die ganze Firma beschäftigt hätten.

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