Strengere Regeln

Geflügelpest: Schwäne füttern verboten

9.12.2021, 13:45 Uhr
Auch die große und beliebte Schwanenfamilie von Neumarkt ist von der Geflügelpest bedroht.

© Wolfgang Fellner, NN Auch die große und beliebte Schwanenfamilie von Neumarkt ist von der Geflügelpest bedroht.

In Bayern sind in diesem Herbst bereits drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land sowie ein erster Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Landkreis Erding amtlich bestätigt worden. Deshalb werden im ganzen Freistaat verschärfte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Im Landkreis Neumarkt ist bisher kein Fall der Geflügelpest bekannt, heißt es auf Nachfrage aus dem Veterinäramt. Damit es so bleibt, müssen seit Donnerstag, 8. Dezember, auch die Geflügelhalter mit weniger als 1000 Tieren erhöhte Maßnahmen ergreifen.

Geflügel-Märkte verboten

Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Geflügelhaltern rät die Veterinärverwaltung zu Vorsorgemaßnahmen, um eine Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.    

Geflügelhaltern rät die Veterinärverwaltung zu Vorsorgemaßnahmen, um eine Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.    © o.n.

So soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Aus diesem Grund sind auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im gesamten Landkreis Neumarkt verboten.

Der Virus verbreitet sich besonders leicht in größeren Ansammlungen von Vögeln. Aus diesem Grund besteht nun ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Die Fütterung der Gartenvögel ist nach wie vor erlaubt.

Wer seine Hühner, Gänse oder Enten noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, kann sich mittels dem folgenden Button das entsprechende Formular aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und dem Veterinäramt zusenden- sei es postalisch, per Fax ( 09181/ 470-6921) oder ans Funktionspostfach veterinaeramt@landkreis-neumarkt.de .

Alle Maßnahmen finden sich auf der Internetseite www.landkreis-neumarkt.de/landkreis-neumarkt/landratsamt/veterinaeramt/

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