Gestaltungssatzung soll Velburgs Altstadt erhalten

16.9.2016, 17:52 Uhr
Gestaltungssatzung soll Velburgs Altstadt erhalten

© Foto: Werner Sturm

Zum Schutz des Städtebildes und zur Ordnung der Stadtentwicklung, insbesondere der landschaftlichen, städtebaulichen und baulichen Gestaltung hat die Stadt Velburg im November 2001 eine Gestaltungssatzung erlassen, deren Bestandteil eine Gestaltungsfibel ist. Laut Bürgermeister Bernhard Kraus ist die Hälfte der bildlichen Darstellungen in der Gestaltungsfibel nicht mehr aktuell.

Zusätzlich hätten sich seit dieser Zeit die rechtlichen Vorgaben insbesondere im Bereich des Denkmalschutzes geändert, so dass eine Aktualisierung beziehungsweise Neufassung unumgänglich sei. Zur Beratung waren auf Einladung des Stadtoberhauptes Friedrich Roskamp vom Landesamt für Denkmalpflege und Thomas Gruber von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zur Sitzung gekommen.

Beide bewerteten die Existenz einer Gestaltungsfibel sehr positiv. Sie könne Bauherren im Genehmigungsverfahren viel Zeit und Ärger ersparen. Gruber: „Bei Bauvorhaben im Rahmen der Fibel geht der Genehmigungsbescheid in der Regel schon in wenigen Tagen an den Antragsteller.“

Eineinhalb Stunden wurde sachlich diskutiert. Erwin Gradl vertrat dabei zum Beispiel die Auffassung, dass sich die Gültigkeit der Gestaltungsfibel auf den Bereich innerhalb der Stadtmauer beschränken sollte. Franz Seibold unterstützte den vom städtebaulichen Beratungsbüro Meyer, Schwab, Heckelsmüller überarbeiteten Entwurf der Fibel, die aber nicht zu einer „Innenverdichtungs-Verhinderungssatzung“ werden dürfe.

Auch Roland Schlusche war grundsätzlich für die Satzung, erklärte aber: „Die Stadt muss lebendig bleiben und darf nicht nur aus Geschäften bestehen. Wir dürfen aus der Stadt kein Museum machen.“ Helmut Braun wollte wissen, ob beim Einbau von Fenstern Kompromisse möglich sind. „Nein, Holzfenster sind das A und O“, antwortete Roskamp. 3. Bürgermeister Bernhard Dürr erklärte: „Mit der neuen Satzung sind wir auf dem richtigen Weg.“ Thomas Gruber teilte noch mit, dass die Denkmalschutzliste überarbeitet wird und im Internet abrufbar ist.

Sechsstellige Rücklage

„Das wird uns helfen, die betroffenen Gebäude in Velburg zu erhalten“, erklärte Kraus. Außerdem stellte der Bürgermeister fest: „Wir wollen mit Hilfe der Gestaltungssatzung und der Gestaltungsfibel das historische Stadtbild erhalten und sollten damit auch die Fehler der Vergangenheit korrigieren.“ Mehrheitlich wurde die vorgeschlagene Satzung und die Fibel angenommen.

Der Stadtrat vertrat einstimmig die Auffassung, dass der Ausbau des Fernwärmenetzes in der Altstadt weiter verfolgt wird. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für die Leitungsverlegung im Rahmen der Sanierung der Burgstraße erstellen zu lassen. Das Ingenieurbüro Bauer hat für die Verlegung der Leitungen 60 000 Euro ermittelt. Für das Material würden demnach weitere 20 000 Euro anfallen.

Vorgelegt wurde die Jahresrechnung 2015. Der Gesamthaushalt enthält Einnahmen und Ausgaben von rund 13,88 Millionen Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt erreichte 2,21 Millionen Euro. Ein Sollüberschuss von 878 881 Euro wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum aktuellen Beteiligungsbericht teilte er mit, dass die Stadt Velburg eine Beteiligung von 30 000 Euro an der „Heizwerk Velburg Altstadt GmbH & Co.KG“ und von 5100 Euro an der „Jurenergie Neumarkt“ hält.

Beteiligungen der Stadt

Außerdem betreibt sie ein Kommunalunternehmen, über das die Belange der kommunalen Abwasserentsorgung abgewickelt werden. An der Laber-Naab Infrastruktur GmbH ist die Stadt mit 5000 Euro beteiligt und an der Regina GmbH mit 1278 Euro. Veröffentlicht wurde ein Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung. Demnach wurde die elektrotechnische Ausrüstung zur Sanierung der Brunnen drei und vier der städtischen Wasserversorgung für 76 619 Euro an die Firma Beab vergeben.

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