Gewalt im Drogenrausch von Gericht geahndet

14.4.2020, 13:53 Uhr
Gewalt im Drogenrausch von Gericht geahndet

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Zum Ausklang einer Silvesterfeier in einem Neumarkter Lokal war ein Bekannter in eine Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe verwickelt. Einer der gegnerischen Clique war zu Boden gegangen. Der Angeklagte hatte mit der Sache eigentlich nichts zu tun, doch vernebelt von Alkohol und Drogen mischte er sich ein und versetzte dem am Boden Liegenden einen Tritt mit Schmackes gegen den Hals. Glücklicherweise ging die Attacke mit einer Halswirbelprellung ab. Das Opfer des Fußtritts strengte nicht einmal eine Zivilklage an.
Vor Gericht räumte der Handwerker ein, was ihm die Staatsanwältin vorgeworfen hatte. Zeugen brauchten deshalb nicht aufzumarschieren. Das wertete die Staatsanwältin zu seinen Gunsten. Doch die fünf Eintragungen im Bundeszentralregister musste sie berücksichtigen, zumal einer einschlägig ist und zum Tatzeitpunkt die Bewährungszeit aus einer zurückliegenden Straftat gerade ein paar Tage abgelaufen war.

 Allerdings ist seither eine lange Zeit ins Land gegangen, in der sich der Angeklagte, wie sein Verteidiger Maximilian Bär unterstrich, nichts hat zu Schulden kommen lassen. Die Staatsanwältin ging auch von einer gewissen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit auf Grund des Drogen- und Alkoholcocktails aus. Sie forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft, die jedoch mit viel gutem Willen zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Denn der junge Mann lebe in gefestigten Verhältnissen und gehe einer geregelten Arbeit nach. Dem Opfer stehe ein Schmerzensgeld von 2000 Euro zu, und eine Geldauflage von 1000 Euro an die Staatskasse solle die Strafe noch einprägsamer machen.
Letzteres sei nicht nötig, befand Maximilian Bär. Sein Mandant habe begriffen und sei seit der Tat spürbar gereift. Ansonsten folgte Bär der Argumentation der Staatsanwältin, meinte jedoch, dass eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung ausreichen sollte.

Richter Rainer Würth legte noch ein Monat drauf und setzte die 19 Monate auf vier Jahre zur Bewährung aus. Das Schmerzensgeld von 2000 Euro übernahm er in seinem Urteil, die Geldauflage an die Staatskasse legte er auf 800 Euro fest. Für die nächsten zwei Jahre kommt der junge Mann in die Obhut eines Bewährungshelfers.

Würth ging zwar auch von verminderter Steuerungsfähigkeit aus, doch ist er auch überzeugt, dass ein jeder wissen sollte, was es bewirkt, „solchen Mist einzuwerfen“ und gleichzeitig dazu Alkohol zu trinken. „Sie haben Glück gehabt“, gab er dem jungen Mann mit auf den Weg, „dass nicht mehr passiert ist“. So ein Fußtritt in Richtung Kopf könne tödlich enden.

CHRISTIAN BIERSACK