Gibbon "Joschi" muss nicht umziehen

21.4.2020, 10:24 Uhr
Gibbon Joschi war  das "Urviech" im Jura-Zoo.

© Fritz Etzold Gibbon Joschi war das "Urviech" im Jura-Zoo.

 Im Frühjahr stand das endgültige Aus für den kleinen priva geführten Jura-Zoo fest: Minipigs, Ponys, Meerschweinchen, Kaninchen und Schildkröten leben noch auf dem Areal an der Mosweide. und zwei Gobbons, darunter Joschi, das "Urviech" des Jura-Zoos.

Doch Tierrechtler vom "Great Ape Project" hatten Anzeige erstattet. Sie hatten argumentiert, dass Privatpersonen keine Gibbon-Affen halten dürfen und sich dabei auf die Artenschutz-Verordnung berufen. 

Wie Antje Gabriels-Gorsolke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, nun auf NN-Nachfrage erläutert, sei das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Es liege kein strafbares Verhalten des ehemaligen Zoobetreibers vor. Laut Auskunft des Neumarkter Landratsamtes gilt das Besitzverbot nicht, wenn die Tiere in Gefangenschaft geboren wurden. Das sei hier der Fall. Es habe sich damit erübrigt, den Beschuldigten anzuhören, so Gabriels-Gorsolke.

Jurist Gero Bartsch, Abteilungsleiter für Kommunale Angelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, hatte zuvor schon klargestellt: Die Art der Gibbon-Affen stehe nicht auf der Liste der Arten, die nicht gehalten werden dürfen. Zwar seien Gibbons in der Verordnung erwähnt, für sie bestehe Kennzeichnungspflicht wie für andere als Haustier gehaltene Tierarten, etwa bestimmte Papageien. Aber Privatpersonen dürften sie zuhause halten – hier müsse das Amt also nicht handeln.

Laut Landratsamtssprecher Michael Gottschalk haben die Besitzer seit 1996 eine EG-Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen für die beiden Affen. Daher sei es rechtlich in Ordnung, wenn die Gibbons in dem Gelände an der Mooswiese leben.

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