Gibbons im Jura-Zoo: Die nächste Anzeige
20.2.2020, 20:00 UhrIn einer ersten Anzeige hat eine Great-Ape-Project-Vertreterin sich darauf berufen, der Privatbesitz von Gibbon-Affen sei verboten. Das sei nicht richtig, sagte Jurist Dr. Gero Bartsch, am Landratsamt Neumarkt Abteilungsleiter für Kommunale Angelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung - die Gibbonaffen stehen nicht auf der Liste der Tiere, für die das gilt.
Nun gehen die Affenrechtler in die nächste Runde: Laut deren Informationen hätte die Betreiberfamilie der Jura-Zoo Primaten, aber ausdrücklich keine Menschenaffen halten dürfen - das ist Gegenstand einer neuerlichen Anzeige.
Laut Landratsamtssprecher Michael Gottschalk haben die Besitzer seit 1996 eine EG-Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen für die beiden Affen. Daher sei es rechtlich in Ordnung, wenn die Gibbons weiterhin in dem Gelände an der Mooswiese leben.
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