Grüne fordern: Solarstrom-Altanlagen nicht verschrotten

22.9.2020, 12:21 Uhr
Da eine neue Regelung aber zum 1. Januar 2021 bereits greifen müsste, ist die Zeit knapp und die Betreiber der Solaranlagen bis dahin im Ungewissen

© Lenk Da eine neue Regelung aber zum 1. Januar 2021 bereits greifen müsste, ist die Zeit knapp und die Betreiber der Solaranlagen bis dahin im Ungewissen

Dazu erklärt Stefan Schmidt, Abgeordneter der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: "Der Vorschlag der Bundesregierung für Pioniersolaranlagen ist ein Hoffnungsschimmer, weil dadurch eine erzwungene Abschaltung der Anlagen verhindert werden würde. Gleichzeitig sollen aber die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms beschnitten werden.


Sind Solaranlagen in Neumarkter Altstadt erlaubt?


Das ist die ambitionslose Energiepolitik der Groko. Doch die Zeit drängt. Die Altanlagen dürfen nicht verschrottet werden." Wer seine funktionsfähige Anlage nicht deinstallieren will, hat nach der aktuellen Rechtslage nur zwei Optionen: Entweder mit viel Bürokratie den Strom über einen sogenannten Direktvermarkter vertreiben – oder die Anlage umstellen und den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Für diese Umstellung werden in der Regel Kosten fällig.

Ungewisse Zukunft

Fast 180 000 kleine PV-Anlagen werden in den nächsten fünf Jahren betroffen sein. Wer sich beispielsweise vor 16 Jahren eine PV-Anlage aufs Dach gebaut hat, steht nun vor einer ungewissen Zukunft.

Manfred Herrmann, Betreiber einer Pioniersolaranlage im Landkreis Neumarkt: "Die Pioniere der Solarenergie wollen mit ihren Anlagen weiterhin einen Beitrag für die Energiewende leisten. Ums Geld verdienen geht‘s dabei nicht. Am besten ist eine unkomplizierte Lösung, um den produzierten Strom selbst verbrauchen und den Rest weiterhin ins Stromnetz einspeisen zu können.


Kommentar: Sonnenstrom - nur noch überflüssiger Schrott?


Jetzt und in Zukunft benötigen wir jede saubere Kilowattstunde für den Klimaschutz und die wachsende E-Mobilität. Auch ein Nachbarschaftsmodell, das Energy-Sharing, bei dem Nachbarn den Überschussstrom abnehmen, wäre denkbar." Schon im Sommer hatten die Grünen im Bundestag ihren Antrag zur Lösung dieser Probleme vorgelegt: Siefordern eine automatische Abnahme von Solarstrom durch den Netzbetreiber.

Der Sonnenstrom solle dann unbürokratisch mit dem Marktwert vergütet werden. In dem in Anfang September bekannt gewordenen Entwurf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird das Thema zumindest erstmals durch die Bundesregierung angegangen. Da eine neue Regelung aber zum 1. Januar 2021 bereits greifen müsste, ist die Zeit knapp und die Betreiber der Solaranlagen bis dahin im Ungewissen, heißt es in einer Pressemitteilung von MdB Schmidt.

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