Im Kreis Regensburg offen, in Neumarkt zu: Inhaberin von Brautmodenshop ist sauer

26.2.2021, 10:10 Uhr
Die letzte Hochzeitsmesse in Neumarkt vor dem Lockdown: Die war am 11. Januar 2020 in den Sälen der Residenz.

© Guenter Distler Die letzte Hochzeitsmesse in Neumarkt vor dem Lockdown: Die war am 11. Januar 2020 in den Sälen der Residenz.

Das ärgert die Geschäftsinhaberinnen im Landkreis Neumarkt: Sie fürchten, dass aus der ganzen Region die Heiratswilligen sich nun bei den Kollegen rund um Regensburg einkleiden. Auch in den Neumarkter Läden sei mit Hygienekonzept und verschiedenen Auflagen ein ebenso sicherer Besuch möglich, etwa nur mit negativem Schnelltest: Das schreibt Sabrina Fink, Inhaberin eines Brautmodenladens in Sengenthal, auch im Namen ihrer Kolleginnen aus dem Kreis Neumarkt an die Redaktion der Neumarkter Nachrichten.

Auf dem Schreibtisch von Björn Dünzkofer, Abteilungsleiter für kommunale Angelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung, landen täglich mindestens zehn Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, sagt er. Auch der Antrag einer Ladeninhaberin, die Brautmoden verkauft, sei dabei.

Für die Geschäftsinhaberinnen geht es nach langen Phasen des Lockdowns nun um die ganze kommende Saison: Bräute, die im Sommer heiraten wollen, müssten jetzt ihr Kleid bestellen – das werde nach Anprobe gefertigt, sechs bis acht Monate dauere das, schreibt Fink aus Sengenthal. Sie versteht nicht, dass in einem Landkreis anders entschieden werde als im Nachbarkreis. In Brautmodengeschäfte komme keine Laufkundschaft. Es gebe Termine und Hygienekonzepte, der Personenkreis sei bekannt. "Ich nehme die Pandemie sehr ernst, aber uns Selbstständigen steht das Wasser bis zum Hals", fügt sie an.

Keine Möglichkeit

Noch sei über den Antrag nicht endgültig entschieden, aber Dünzkofer sieht da wenig Spielraum: "Die Inzidenzzahlen im Landkreis stagnieren oder tendieren eher leicht nach oben, der Anteil der Mutationen liegt – Stand Dienstag – bei 43 Prozent." Er befürchtet eher wieder steigende Zahlen. Da sieht er keine Möglichkeit, so eine Ausnahme zu genehmigen. Außerdem befürchtet er, dass dann der Ruf nach immer weiteren Ausnahmen lauter werden würde.

Solche Ausnahmegenehmigungen würden immer nur unter Vorbehalt erteilt; wenn dann die Zahlen einen gewissen Wert überschreiten, erlösche die Genehmigung. "Es tut mir im Herzen weh", fügt er an, aber die emotionale und die rechtliche Beurteilung seien eben nicht dasselbe.

Es gebe eine Positivliste mit Geschäften und Dienstleistern, die geöffnet werden dürfen. Da stehen Brautmoden nicht drauf. Darüber hinaus gebe es noch einen Ermessensspielraum, den jede Kreisverwaltungsbehörde selbst auslegen kann. Im Landkreis Neumarkt würden solche Entscheidungen gemeinsam mit dem Gesundheitsamt getroffen.

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