Im Nachbarschaftsstreit flogen die Fetzen

5.1.2019, 12:08 Uhr
Im Nachbarschaftsstreit flogen die Fetzen

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Mit einigen Schrammen endete für einen der Beteiligten ein nachbarschaftlicher Streit um Parkplätze in Mühlhausen: Ein geprelltes Jochbein, Nasenbluten und Schwellungen im Gesicht waren das Resultat der Auseinandersetzung.

Wie dieses Resultat allerdings zustande kam, da hatten die Streithähne andere Ansichten. Laut dem 42-jährigen Angeklagten hätten an einem Freitagabend im Oktober vergangenen Jahres sein Nachbar und ein Freund bei ihm gegen 23 Uhr gegen die Tür geklopft, geklingelt und laut durch die Tür geschrien. Seine Frau solle das Auto im Hof umparken, da der Besuch sonst nicht nach Hause könne. Als der Angeklagte zusammen mit seiner Frau versucht habe, die Männer zu beruhigen, hätten diese aber nicht locker gelassen.

Als er dann letztendlich die Tür geöffnet habe, sei er direkt angegriffen worden und habe versucht, sich zu verteidigen. Dass er den Bekannten des Nachbarn dabei verletzte, sei unabsichtlich gewesen.

Blutverschmierte Taschentücher

Anders hingegen die Schilderung des Verletzten: Nachdem die beiden Herren mehrmals versucht hätten, die Frau des Angeklagten darum zu bitten, das Auto umzuparken, hätte dieser sie angegriffen.

Die Frau des Angeklagten sagte vor Gericht wiederum aus, die Männer seien an einer Lösung nicht interessiert gewesen und hätten nichts anderes als streiten wollen.

Lange schwelender Konflikt

So sei sie nach der Auseinandersetzung vor dem Haus beleidigt, mit blutverschmierten Taschentüchern beworfen worden, und die Herren hätten überhaupt verhindert, dass sie ausparken konnte. Schon lange schwele ein Konflikt zwischen den beiden Parteien, immer wieder komme es zu Streitereien und Beleidigungen.

Da sich die Schilderungen sehr voneinander unterscheiden, machte Richter Rainer Würth dem Angeklagten ein Angebot: Das Verfahren wird eingestellt, allerdings dürfe sich Ähnliches nicht mehr wiederholen.

Der 42-jährige Angeklagte nahm das Angebot an. Er hat nun nur seine Anfahrtskosten zum Gericht zu bezahlen.