Junge Ladendiebin wurde nach fünf Jahren rückfällig

23.5.2020, 12:24 Uhr

Sie sei 2015 beim Ladendiebstahl erwischt worden und mit Sozialstunden bestraft worden. Das sei ihr eine Lehre gewesen und seither habe sie das Klauen sein lassen. Der Ladendetektiv sprach von einem der gängigen Delikte. Auch die Darstellung, sie habe lediglich vergessen, die Ware zu bezahlen, ordnete er unter "die üblichen Ausreden" ein. Er habe in der Handtasche andere neuwertige Artikel gefunden, die wohl aus umliegenden Geschäften stammten. Da widersprach die 20-Jährige heftig. Sie habe nur ein gebrauchtes Deo dabei gehabt, "und welche Frau hat kein Deo in der Handtasche?"

Da die Beschuldigte tatsächlich in den letzten fünf Jahren "sauber" geblieben war, bot Jugendrichter Michael Müller der jungen Frau die Einstellung des Verfahren gegen ein Geständnis an. Darauf ging diese dann nach kurzer Überlegung ein.

Die Einstellung, der auch Staatsanwalt Hübner zustimmte, ist mit einer Geldauflage für den Hospizverein Neumarkt verbunden. Die 200 Euro können in vier Monatsraten abgestottert werden.

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