Justiz

Junger Berchinger verwechselt die Arbeitsagentur mit dem Gericht

23.9.2021, 13:22 Uhr
Eine Frau geht in der Bundesagentur für Arbeit an einem Logo der Arbeitsagentur vorbei. 

© Uwe Anspach, dpa Eine Frau geht in der Bundesagentur für Arbeit an einem Logo der Arbeitsagentur vorbei. 

Irgendwie war sich der des Betrugs angeklagte 19-jährige Berchinger seiner Schuld nicht bewusst. Aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth ging anderes hervor. Er hatte sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen 351 Euro bei der Arbeitsagentur erschlichen.

Wie sich im Verlauf der Verhandlung zeigte, hätte es zu keiner Verhandlung kommen müssen, die Staatsanwaltschaft bot die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 150 Euro an. Der junge Berchinger teile daraufhin der Arbeitsagentur mit, dass er das Geld nicht habe. Er verwechselte wieder die Arbeitsagentur mit dem Gericht.

Richter Marcel Dumke klärte den jungen Mann generell über die Fehler seines bisherigen Agierens auf. „Auch Überstundengelder gehören zu den meldepflichtigen Einnahmen.“ Dies hatte der Angeklagte nicht gewusst. Er meinte, eigentlich alles richtig gemacht zu haben.

Dabei zeigte sich, dass er die Arbeitsagentur darüber informierte, was für das Gericht gedacht war und umgekehrt. Mit wem er genau und wann telefoniert hatte, daran konnte er sich nicht im Detail er innern.

Staatsanwältin Sabrina Hinzmann machte dem jungen Mann deutlich, dass die Fakten auf dem Tisch liegen. Richter Dumke schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldzahlung von diesmal 300 Euro an den katholischen Kindergarten St. Walburga einzustellen.

Dem stimmte der Angeklagte zu und bat um Ratenzahlung. Richter Dumke gewährte eine Stückelung in drei Tranchen und stellte das Verfahren ein.

Vorsichtshalber machte er dem jungen Mann deutlich, dass die Einstellung nur vorläufig sei und erst mit der Überweisung der letzten Rate rechtskräftig werde.

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