Junger Fahrer von VW-Bus vor Gericht

13.11.2019, 13:41 Uhr

Dagegen legte der junge Mann über seinen Rechtsanwalt Thomas Lößel Einspruch ein. Es tue im fürchterlich leid, was geschehen war, aber er sei weder zu dicht aufgefahren noch zu schnell dran gewesen. Überdies habe ihn stark abgelenkt, dass seine unter Insektenphobie leidende damalige Verlobte wegen einer Biene im Auto in Panik geraten sei. Nach acht Zeugenaussagen teilte das Jugendgericht Neumarkt diese Einschätzung und stellte das Verfahren ein. Die Verhandlungskosten und die Kosten für seinen Anwalt muss der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige selbst tragen.

Die vier Männer aus Südosteuropa waren mit zwei Fahrzeugen unterwegs, als auf der Autobahn der Motor eines der Wagen zu stottern anfing. Sie stoppten auf dem Standstreifen und versuchten vergeblich den Mechaniker zu erreichen, der tags zuvor offenbar Murks gebaut hatte. Es gelang jedoch, den Pkw wieder zum Laufen zu bringen, in einer Ausfahrt gab er dann aber endgültig den Geist auf.

Also stiegen alle vier Mann aus, um den Havaristen zu schieben, ein Fünfter blieb in dem Kleinwagen dahinter sitzen und fuhr mit eingeschalteter Warnblinkanlage im Schritttempo hinterher.

Der Fahrer eines schwarzen VW-Busses bemerkte das Hindernis auf der engen Fahrbahn spät, aber noch rechtzeitig und scherte scharf nach links aus. Der Angeklagte wurde überrascht und knallte ungebremst auf das Heck des Kleinwagens. Der wurde auf den defekten Wagen geschleudert und erfasste die jungen Männer, die ihn schoben. Einer erlitt einen komplizierten Fußbruch, der bereits fünf Operationen notwendig gemacht hat, einem anderen wurde ein Wadenbein zertrümmert, ein weiterer kam mit einer Handverletzung und einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus, der Fahrer des Kleinwagens schlug sich am Holm der Frontscheibe heftig den Schädel an und ein Teil des Sitzes fügte ihm eine Fleischwunde am Bein zu. Auch die Beifahrerin des Unfallverursachers wurde verletzt. Schlimmer noch seien aber die psychischen Folgen, sagte sie als Zeugin aus. Sie wage es kaum noch, sich in ein Auto zu setzen.

Acht Zeugen hatte Jugendrichter Michael Müller geladen. Die vier Geschädigten schilderten ohne jeden Versuch der Dramatisierung die Vorgeschichte. Vom Aufprall hatten sie aber nur den Knall mitbekommen, dann wurden sie auch schon durch die Luft geschleudert. Dem Angeklagten machten sie keine Vorwürfe. Das könne jedem passieren. Deshalb verzichteten sie auf Strafanträge. Die Entschuldigung im Gerichtssaal nahmen sie mit Handschlag an. Nur sind sie bislang auf den Schäden an den Fahrzeugen und den zum Teil erheblichen Kosten für Krankenhaus und Krankentransport sitzen geblieben. Einer klagte sogar, dass ihm ein Inkassobüro im Nacken sitze, weil die entsprechenden Versicherungen sich sehr unwillig anstellten.

Für die wird es jetzt schwierig sich aus der Verantwortung zu stehlen, zumal drei unbeteiligte Zeugen keine Hinweise dafür liefern konnten, dass der Angeklagte sich fahrlässig verhalten hätte. Der Kleinbus habe ihm wohl die Sicht versperrt.

Thomas Lößel plädierte deshalb auf Einstellung des Verfahrens. Dem schlossen sich Staatsanwalt Adrian Mangalia an und ohne zu zögern auch Richter Müller. Ganz ungeschoren kommt der junge Mann jedoch nicht davon. Er muss für die Auslagen der Zeugen aufkommen, von denen zwei aus Rumänien und einer aus Frankreich angereist waren.


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