Juristisches Gefecht: Stadt Neumarkt muss Gehweg zurückbauen

23.5.2020, 18:46 Uhr
Juristisches Gefecht: Stadt Neumarkt muss Gehweg zurückbauen

© Foto: Wolfgang Fellner

 

"Im November 2016 hat die Stadt Neumarkt, unter OB Thomas Thumann, bei Gehwegbau eine rechtswidrige Grenzüberbauung, auf dieses mein Grundstück, vorgenommen", steht auf dem weißen Schild, gut sichtbar für jeden Passanten und hinter Maschendraht eingehegt. "Laut Beschluss des Landgerichts Nürnberg, vom 07.01.2020, ist die Stadt Neumarkt verpflichtet den Gehweg zurück zu bauen und den Grund zurück zu geben. Max Eder", endet der Text.

Unter der Rubrik "Ergebnislose Schreiben" zählt der Betroffene auf, an wen er sich wann gewandt hat. Und dass es nichts gebracht hat. Bis er zum Rechtsanwalt ging.

Der heißt Johannes Gerngroß, hat seine Kanzlei in Berching und schon so manchen ähnlichen Strauß erfolgreich gefochten. Im vorliegenden Fall, sagt er, war ihm von vorneherein klar, wer Recht bekommen wird. Sein Mandant.

Doch von Anfang an: Der Gehsteig entlang dem Grundstück an der Reichenberger Straße in Woffenbach existiert schon lange. Er hat dieselbe Breite wie in der Schlossstraße und der anschließende in der Reichenberger Straße ein Stück weiter hinten. Bei Bauarbeiten sollte der Gehweg erneuert werden; an sich kein Problem, sagt Rechtsanwalt Gerngroß, und sein Mandant habe der Stadt auch gesagt, da könne man zusammenarbeiten. Man solle ihm halt Bescheid geben, wenn es so weit sei.

Doch eines Tages war es dafür zu spät: Die Grenzsteine entlang des alten Gehweges "waren geflogen", einen konnte Max Eder noch retten. Und beim Neubau wanderte die Rabatte auf der Grundstücksseite Eders stellenweise etwas in sein Grundstück hinein, teilweise fundamentierten die Bauarbeiter auf Eders Grundstück. Es war nicht viel Platz, der da überbaut wurde, am Ende addiert jene rund 20 Quadratmeter.

Nur waren es wohl nicht nur jene 20 Quadratmeter. Schon vorher, weiß man aus der Nachbarschaft, hatte die Stadt Eder in die Kuratel genommen. Denn entlang seines Zaunes am Gehweg standen stramm gewachsene, fesche Tannen. Es soll um die Verkehrssicherungspflicht gegangen sein. Am Ende hat Eder die Bäume alle auf 1,50 Meter kappen lassen. Damit kein Ast mehr auf den Gehweg ragt. Aber, sagt Gerngroß mit Nachdruck: "Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun."

Fundament auf Privatgrund

Aber: Das Vermessungsamt rückte an und maß den Gehweg aus; dabei war klar erkennbar, dass dieser oder sein Fundament auf Eders Grund lagen. "Die Markierungen waren klar zu sehen", sagt Gerngroß. Und Eder grub neben der Rabatte den Humus ab und forschte, wie weit das Fundament auf seinen Grund reicht. Darüber legte er an einer Stelle den Rost eines Lichtschachtes, durch den jeder Passant sehen kann, wie weit die Stadt auf seinen Grund vorgedrungen ist.

In der Stadtverwaltung hält man den Ball flach. Gut, heißt es, beim Fundamentieren sei die Baufirma auf Eders Grund vorgestoßen. Weil der Ausgang des Verfahrens ungewiss, die Folgen offen waren, habe man sich auf den Vergleich eingelassen. Die Kommune zahlt das Verfahren, den Rechtsanwalt des Klägers und baut den Gehsteig zurück.

Stichtag: Ende dieses Jahres. Der Gehsteig, hieß es, werde dann schmaler, aber der Corona-Krise geschuldet habe man bislang kein Unternehmen gefunden, das die Arbeiten ausführen könne. "Mit dem Stichtag 31. Dezember sind wir der Stadt entgegengekommen", sagt Johannes Gerngroß. Diese hätte es noch viel einfacher haben können: "Wenn sie uns die 20 Quadratmeter vorne dazugegeben hätten, wäre das alles kein Problem gewesen." Richtung Schlossstraße besitzt die Kommune noch Grund. Doch den wollte die Verwaltung nicht abtreten. Dafür wird halt nun der Gehweg schmaler.

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