"Kalte Enteignung" in Woffenbach: Stadtverwaltung blitzt ab

29.1.2021, 21:27 Uhr

© Foto: Wolfgang Fellner

Ein Bebauungsplan setzt unter anderem die Höhe der Gebäude fest und den Abstand zu den Nachbarn. Ohne einen solchen Plan muss sich das neue Haus nur in die Umgebung einfügen. Ein dehnbarer Begriff.

Das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen im Zentrum von Woffenbach gehört seit einigen Monaten einer Erbengemeinschaft. Seither gibt es einige Anfragen bei der Stadtverwaltung von Bauträgern, die ausloten wie weit das Grundstück genutzt und wie nahe an den Irlgraben gebaut werden kann. Die Eigentümer haben dem Vernehmen nach mit einem Investor ein Konzept vorgelegt, das mehrere Gebäude mit rund 40 Wohnungen vorsieht.

Mehr als nur Wohnungen

Das Stadtplanungsamt hat allerdings etwas anderes vorgesehen für das Grundstück als nur Wohnungen. Ein Bebauungsplan sieht dort ein Feuerwehrhaus und einen Anteil "soziales Wohnen" vor. "Wir können die Entwicklung steuern oder alles laufen lassen", sagte Stadtbaumeister Matthias Seemann.

Diese Vorgaben schränken den Eigentümer zu sehr ein, fanden alle Stadträte und entschieden sich fürs Laufenlassen – bis auf die elf Vertreter der UPW. "Dass hier ein Privatgrundstück durch einen öffentlichen Aufstellungsbeschluss umgewidmet werden soll, stellt eine eklatante Verletzung des Eigentumsrechts dar", sagte CSU-Fraktionschef Marco Gmelch. Ein Feuerwehrhaus gehöre auf ein öffentliches Grundstück.

"Erstaunliche Geschäftigkeit"

Ursula Plankermann (SPD) erinnerte an die Auseinandersetzung um ein Achtfamilienhaus an der Saarlandstraße im "Gartenviertel". Dort habe es der Stadtbaumeister abgelehnt, einen Bebauungsplan zu erstellen. Dies sei eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme". Dabei sei absehbar, dass "weitere kleine Häuser von Investoren gekauft werden, die die Grundstücke bis auf den letzten Zentimeter ausreizen", sagte Plankermann.

Doch in Woffenbach zeige die Bauverwaltung eine "erstaunliche Geschäftigkeit", weil man das Problem mit der Feuerwehr lösen wolle auf Kosten eines Eigentümers. "Die Stadt soll das Grundstück einfach zu einem fairen Preis erwerben."

OB Thomas Thumann wies die Vorwürfe zurück. "Kein Eigentümer hat Anspruch, dass die Stadt einen Bebauungsplan erlässt", sagte er. Doch die Stadt habe das Recht, mit einem Bebauungsplan die Entwicklung zu steuern. Dies greife natürlich in die Rechte der Eigentümer ein, die möglicherweise nicht mehr den erhofften Preis für ihr Grundstück erzielen könnten. Doch das gelte genauso in der Saarlandstraße, wo auch die SPD einen Bebauungsplan fordere.

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