Kinderpornographie im Visier: Kripo Regensburg durchsucht 14 Wohnungen - fünf davon in Neumarkt

9.8.2021, 11:04 Uhr
Über die Messenger-Dienste auf dem Smartphone werden auch kinderpornographische Inhalte verteilt. Die Kripo Regensburg hat bei 14 männlichen Verdächtigen in der Oberpfalz die Wohnungen durchsucht und unter anderem deren Smartphones sichergestellt. Fünf der Verdächtigen leben im Kreis Neumarkt. 

© imageBROKER/Valentin Wolf via www.imago-images.de Über die Messenger-Dienste auf dem Smartphone werden auch kinderpornographische Inhalte verteilt. Die Kripo Regensburg hat bei 14 männlichen Verdächtigen in der Oberpfalz die Wohnungen durchsucht und unter anderem deren Smartphones sichergestellt. Fünf der Verdächtigen leben im Kreis Neumarkt. 

Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) und den Staatsanwaltschaften Regensburg (Zweigstelle Straubing) und Nürnberg-Fürth in verschiedenen Verfahren gegen mehrere Personen, die unter anderem im dringenden Verdacht stehen, Kinderpornographie besessen oder verbreitet zu haben. Wie die Polizei am Montag, 9. August mitteilt, haben am Donnerstag, 5. August, Ermittler insgesamt 14 Wohnungen im Zuständigkeitsbereich der Kripo Regensburg durchsucht. Unterstützt wurden sie dabei vom Einsatzzug Regensburg.

Bei den Ermittlungsverfahren stehen 14 ausschließlich männliche Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren im Verdacht, "inkriminiertes Material von Kindesmissbräuchen", also Kinderpornographie besessen oder verbreitet zu haben. Außerdem wurden zwei strafunmündige Kinder bekannt, die ebenfalls derartiges Material besessen haben sollen. Die Durchsuchungen fanden in Regensburg und Neumarkt sowie den Landkreisen Regensburg, Neumarkt und Cham statt.

Hinweise von ausländischen Organisationen

Zu betonen ist, dass es sich nicht um ein Sammelverfahren, sondern mehrere einzelne Ermittlungsverfahren handelt, die nun gebündelt in der Durchsuchungsaktion mündeten und dazu dienen sollten, Beweismittel sicherzustellen. Die Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen.

Bei einem Teil der Verfahren erhielten deutsche Ermittlungsbehörden Hinweise von ausländischen Organisationen gegen Kindesmissbrauch, denen sie nachgingen und die aufgrund örtlicher Zuständigkeit von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen wurden. Bei einem weiteren Teil der Fälle lagen wiederum Erkenntnisse aus anderen Ermittlungsverfahren zugrunde, die nun zu den aktuellen Ermittlungsverfahren führten.

"Jedes einzelne versandte Bild macht missbrauchte Kinder erneut zu Opfern"

„Mit solchen Durchsuchungsaktionen wollen wir einerseits Kindesmissbrauch und die Verbreitung von dabei hergestelltem Material bekämpfen und andererseits auch die Öffentlichkeit gezielt auf dieses Thema aufmerksam machen. Die Verbreitung solcher Fotos und Videos stellt eine schwerwiegende Straftat dar und beschäftigt uns ganz erheblich. Gerade Eltern sollen sich dieser Thematik bewusst werden und mit ihren Kindern darüber sprechen, denn wir stellen fest, dass vor allem junge Menschen als Tatverdächtige registriert werden. Wir müssen uns vor Augen führen, dass jedes einzelne versandte Bild missbrauchte Kinder erneut zum Opfer macht“, sagt der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, Leitender Kriminaldirektor Harald Wiesenberger. In diesem Durchsuchungskomplex waren zwei strafunmündige Kinder sowie drei Jugendliche involviert.

Der Hauptteil dieser Verfahren bezieht sich auf Teilnehmer in Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste. Bei der Durchsuchung wurden 20 Asservate, insbesondere die Smartphones der Tatverdächtigen, als Beweismittel sichergestellt.

Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf den Strafrahmen hin, denn das Verbreiten und der Besitz von kinderpornographischen Schriften ist ein folgenschweres Fehlverhalten auch von jungen Menschen, die oft nicht wissen, was sie tun. Mittlerweile wird diese Tathandlung als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr eingestuft.

Der vorsätzliche Besitz eines solchen Bildes als Chatgruppenmitglied reicht dabei aus, um den Tatbestand gemäß § 184 b StGB zu erfüllen. Somit ist die Einstellung von Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen künftig ausgeschlossen.

Ungefiltert: Immer jüngere Kinder chatten mit Smartphones

Kindern werden heutzutage immer früher Smartphones zur Verfügung gestellt - selbst unter Zehnjährige sind als Nutzerinnen und Nutzer keine Seltenheit mehr. Dabei werden auch die bekannten Messenger-Dienste als „Klassen-Chats“ genutzt. Auf diesem Weg finden inkriminierte Inhalte problemlos und ungefiltert den Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Oft werden diese ohne Gedanken zu den Folgen weiterversendet.

"Wenn ein Kind oder Jugendlicher ein kinderpornograhisches Bild oder Video erhält: gleich die Polizei verständigen", sagt Florian Beck Sprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Wichtig sei es, dass Eltern mit ihren Kindern das Thema ansprechen, damit auch Jugendliche dafür sensibilisiert werden, damit ein allgemeines Bewusstsein für das Thema geschaffen wird.

Das Polizei-Projekt „Dein Smartphone - Deine Entscheidung“ hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler über die strafrechtlichen Aspekte zu informieren und die daraus resultierenden möglichen Folgen zu erläutern. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen des Projekts informiert, sondern auch insbesondere die Eltern. Diese übernehmen einen wichtigen Erziehungsauftrag bei der Entwicklung der Medienkompetenz ihrer Kinder.


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