Kostenlose Masken für pflegende Angehörige im Kreis Neumarkt
20.1.2021, 16:33 UhrDie Ausgabe an die Bürger erfolgt über die jeweilige Heimatgemeinde unter folgenden Kriterien: Die Hauptpflegeperson einer bzw. eines zu pflegenden Angehörigen erhält bei Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei kostenlo-se Masken.
Bedürftige erhalten Masken per Post
Die Masken müssen in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abgeholt werden. Die Gemeinden legen die Abholstellen fest und informieren dazu über die örtliche Presse und ihre Homepage. Da die Ausgabe in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt wird, müssen die Betroffenen sich bei den jeweiligen Kommunen selbst erkundigen.
Die Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal haben die Ausgabe bereits geregelt. Pflegende Angehörige der Gemeinde Pilsach sollen sich bitte unter einer der folgende Rufnummern melden, die Masken werden von der Nachbarschaftshilfe ausgefahren: (0170) 33 70 045 oder (0160) 99 08 05 74.
Ausgabe durch Fenster zum Hof
Die Verteilung in der Gemeinde Berngau wird vom Generationennetzwerk Berngau (Christine Häring) organisiert. Pflegende Angehörige können sich die Masken am Dienstag, 26. Januar, und am Donnerstag, 28. Janaur, in der Zeit zwischen 14 und 17 Uhr im Büro von Frau Häring in der Knabenschule Berngau abholen.
Pflegende Angehörige der Gemeinde Sengenthal können die Masken am 25. und 26. Januar in der Zeit zwischen 17.30 und 19 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft, Bahnhofstraße 12 in Neumarkt abholen. Die Ausgabe erfolgt über ein Fenster zum Hinterhof.